Deine Rechte nach dem Konsumkreditgesetz
Kurz: Das Konsumkreditgesetz gibt dir drei wichtige Rechte. Erstens das Recht, den Kredit jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzuzahlen – der Zins für die nicht beanspruchte Zeit entfällt. Zweitens ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsabschluss. Drittens einen gesetzlichen Höchstzins, der 2026 bei 10 % für Barkredite liegt.
Zusätzlich muss der Kreditgeber deine Kreditfähigkeit prüfen: Der Kredit muss innerhalb von 36 Monaten aus dem Einkommen zurückgezahlt werden können, ohne den Notbedarf anzutasten. Jeder Kredit wird bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) gemeldet.
- Vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich
- 14 Tage Widerrufsrecht
- Höchstzins 10 % (Barkredit) / 12 % (Karte)
- Pflicht zur Kreditfähigkeitsprüfung
Was das Ablösen bringt
Ein Beispiel: CHF 15’000 über 48 Monate kosten zum Höchstzins von 10 % eine Rate von rund CHF 380 und insgesamt CHF 3’261 Zins. Zu 6 % wären es eine Rate von CHF 352 und CHF 1’909 Zins – CHF 1’352 weniger.
| Zinssatz | Rate / Monat | Zins total (48 Mt.) |
|---|---|---|
| 10 % | CHF 380 | CHF 3’261 |
| 6 % | CHF 352 | CHF 1’909 |
Am meisten spart, wer mit Erspartem tilgt – vorausgesetzt, der Notgroschen bleibt erhalten. Eine Umschuldung lohnt sich, wenn der neue Zins deutlich tiefer liegt und keine neuen Gebühren den Vorteil auffressen.
So gehst du vor
Erstens: beim bisherigen Kreditgeber die aktuelle Restschuld und die Ablösesumme schriftlich verlangen. Zweitens: Angebote vergleichen – der effektive Jahreszins zählt, nicht der beworbene Nominalzins. Drittens: den neuen Kredit nur in Höhe der Restschuld aufnehmen, nicht «gleich etwas mehr». Viertens: die frei gewordene Differenz in der Rate nicht ausgeben, sondern als Sondertilgung oder in den Notgroschen.
Bei Kreditkartenschulden gilt dasselbe, nur dringender: Wer nur die Mindestrate zahlt, zahlt bis zu 12 % Zins auf den Rest. Hier lohnt sich die Ablösung fast immer.
Wann Ablösen nicht reicht
Wer mehrere Kredite, Rechnungen und Betreibungen hat, löst das Problem nicht mit einem weiteren Kredit. Dann hilft eine kostenlose Schuldenberatung: Sie verschafft einen Überblick, verhandelt mit Gläubigern und zeigt, welche Raten realistisch sind.
Und für die Zukunft gilt: Ein Notgroschen ist der beste Schutz vor dem nächsten Kredit. Schon ein kleiner fester Betrag pro Monat verhindert, dass die nächste Zahnarztrechnung wieder auf Pump bezahlt wird.
Behalte Einnahmen, Fixkosten und Ziele in BudgetHub im Blick – du siehst jeden Monat, was bleibt, und wie sich dein Vermögen entwickelt. Kostenlos, ohne Bankverbindung.
Was alles als Konsumkredit gilt
Nicht nur der klassische Privatkredit fällt unter das Konsumkreditgesetz. Auch Leasingverträge für Autos und Konsumgüter, Kreditkarten mit Teilzahlungsoption, Überziehungskredite auf dem Konto und viele Ratenkäufe sind Konsumkredite. Für sie alle gelten Höchstzins, Widerrufsrecht und Kreditfähigkeitsprüfung.
Das ist wichtig, weil sich mehrere kleine Verpflichtungen schnell summieren: ein Auto-Leasing, eine Kreditkarte, die nicht vollständig bezahlt wird, und ein Ratenkauf für das neue Handy. Einzeln wirken die Raten tragbar, zusammen binden sie oft mehr als zehn Prozent des Nettolohns – Geld, das für Sparen und Unvorhergesehenes fehlt.
Ein erster Schritt ist deshalb eine vollständige Liste: jeder Kredit mit Restschuld, Zinssatz, Rate und Enddatum. Wer die teuerste Schuld zuerst tilgt und die frei werdenden Raten auf die nächste umlenkt, spart am meisten Zins – das ist die Lawinen-Methode, die der Schuldenabbau-Rechner durchspielt.
- Privatkredit, Leasing, Kartenteilzahlung, Überziehung
- Alle Kredite mit Zins, Rate und Restschuld auflisten
- Teuerste Schuld zuerst tilgen
