Einnahmen realistisch ansetzen
Die Arbeitslosenversicherung zahlt einen Anteil des bisherigen Lohns (Taggeld). Rechne mit diesem reduzierten Betrag, nicht mit dem alten Lohn.
Fixkosten senken
Prüfe Abos, Versicherungen und die Krankenkassen-Franchise. Jeder gesenkte Fixposten verlängert deine Reserve.
Notgroschen nutzen
Genau dafür ist der Notgroschen da. Behalte mit einem klaren Budget den Überblick über die Reichweite.
In BudgetHub bildest du unregelmässige Einnahmen als Bandbreite statt als Fixbetrag ab – so siehst du, welche Monate tragen und welche nicht.
Die ersten Schritte mit Frist
Melde dich sofort beim RAV, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – Taggelder werden erst ab dem Anmeldedatum ausgerichtet, nicht rückwirkend. Jeder Tag Verzögerung ist verlorenes Geld.
Zusätzlich: Prämienverbilligung neu beantragen, weil das Einkommen sinkt. Und die Pensionskasse prüfen – das Guthaben bleibt bestehen, aber es kommen keine Sparbeiträge mehr dazu, und der Risikoschutz läuft über die Arbeitslosenversicherung weiter.
Warum Fixkosten nicht mitschrumpfen
Miete, Krankenkasse und Energie fallen pro Haushalt beziehungsweise pro Person an. Sie halbieren sich nicht, wenn ein Erwachsener wegfällt – nur die variablen Kosten skalieren.
Diese Asymmetrie erklärt, warum ein Budget, das zu zweit funktionierte, allein nicht mehr aufgeht. Es ist keine Frage der Disziplin, sondern der Struktur.
Wo es Unterstützung gibt
Budget- und Schuldenberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auch zu Trennungs-, Unterhalts- und Pflegefragen. Sie kennen Ansprüche, die von aussen nicht sichtbar sind.
Eine Übersicht findest du unter Fachstellen. Früh hinzugehen ist kein Eingeständnis, sondern der Schritt, der die Sache klein hält.
Konkubinat: was fehlt ohne Trauschein
Kein gesetzliches Erbrecht, keine AHV-Hinterlassenenrente, kein Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was Verheiratete automatisch haben, muss hier aktiv geregelt werden.
Testament, Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag schliessen die wichtigsten Lücken.
Was das RAV konkret verlangt
Nachweisbare Arbeitsbemühungen in vereinbartem Umfang, Teilnahme an Beratungsgesprächen und die Annahme zumutbarer Arbeit. Wer die Auflagen verletzt, riskiert Einstelltage – Taggelder, die ersatzlos entfallen.
Diese Einstelltage sind der häufigste vermeidbare Verlust. Sie entstehen meist nicht aus Unwillen, sondern weil die Anforderungen an Zahl und Dokumentation der Bewerbungen unterschätzt werden.
Was während der Arbeitslosigkeit weiterläuft
Die Krankenkasse bleibt geschuldet, die Pensionskasse pausiert bei den Sparbeiträgen, und der Risikoschutz für Tod und Invalidität läuft über die Arbeitslosenversicherung weiter.
Die Säule 3a kann weitergeführt werden, solange Taggelder bezogen werden – sie gelten als Erwerbsersatz. Ohne Taggelder entfällt die Einzahlungsberechtigung.
Der Tag, an dem du dich anmelden musst
Die Anmeldung beim RAV sollte spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen – besser schon während der Kündigungsfrist. Der Anspruch beginnt frühestens mit der Anmeldung, nicht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer zwei Wochen zuwartet, verliert zwei Wochen Taggeld.
Dazu kommen Wartetage ohne Entschädigung, deren Zahl von Einkommen und Unterhaltspflicht abhängt. Und wer selbst gekündigt oder die Kündigung verschuldet hat, muss mit Einstelltagen rechnen – bis zu 60, also gut zwei Monate ohne Zahlung.
Ebenfalls in der Kündigungsfrist zu erledigen: die Stellensuche dokumentieren. Das RAV verlangt Nachweise für den Zeitraum vor der Anmeldung; fehlen sie, gibt es ebenfalls Einstelltage.
Was das Taggeld deckt – und was nicht
Das Taggeld beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes bei Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, sonst 70 Prozent oberhalb einer Einkommensgrenze. Ausbezahlt wird pro Arbeitstag, nicht pro Kalendertag – die Monatssumme schwankt deshalb leicht.
Die Zahl der Taggelder hängt von Beitragszeit und Alter ab. Nicht gedeckt ist die Differenz zum bisherigen Lohn: Bei CHF 6'000 brutto und 70 Prozent fehlen monatlich CHF 1'800 – und die Fixkosten sinken nicht mit.
Zur beruflichen Vorsorge: Das Guthaben bleibt bei der bisherigen Pensionskasse oder geht auf ein Freizügigkeitskonto. Der Risikoschutz für Tod und Invalidität endet einen Monat nach Austritt; Arbeitslose sind über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen diese Risiken weiter versichert, bauen aber kein Altersguthaben mehr auf. Das ist die stille Lücke einer längeren Arbeitslosigkeit.
