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Krankenkasse kündigen: Fristen und Musterbrief

Kurz beantwortet: Die Kündigung der Grundversicherung muss bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer EINGEGANGEN sein – nicht abgeschickt. Ein Wechsel bringt Erwachsenen je nach Ausgangslage CHF 500 bis 1'200 pro Jahr. Das Cockpit zeigt dir die verbleibenden Tage und erzeugt das fertige Schreiben mit allen Angaben, die hineingehören.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen
Kündigungs-Cockpit Krankenkasse
Kündigungsfrist: 30. November

Die Kündigung muss beim bisherigen Versicherer eingegangen sein, nicht abgeschickt – der Poststempel zählt nicht. Sende sie eingeschrieben, damit der Eingang belegbar ist.

Kasse kündigen: 30. November
Franchise senken: 30. November
Franchise erhöhen: 31. Dezember
Dein Kündigungsschreiben
[Vorname Name]
[Strasse Nr.]
[PLZ Ort]

[Name der Krankenkasse]

[Ort], 24. August 2026

Kündigung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung per 31.12.

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich die obligatorische Krankenpflegeversicherung (Grundversicherung) für die unten aufgeführte Person fristgerecht auf den 31. Dezember dieses Jahres. Ich kündige innerhalb der ordentlichen Frist.

Versicherte Person: [Vorname Name]
Versichertennummer: [Versichertennummer]

Allfällige Zusatzversicherungen sind von dieser Kündigung ausdrücklich NICHT betroffen und laufen unverändert weiter.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und die Wirksamkeit dieser Kündigung schriftlich.

Freundliche Grüsse


[Unterschrift, Vorname Name]
Drei Dinge, an denen eine rechtzeitige Kündigung trotzdem scheitert
  • Offene Prämien. Wer bei der alten Kasse noch Ausstände hat, kann nicht wechseln – die Kündigung wird zurückgewiesen, und zwar oft erst im Dezember. Ausstände vor dem Stichtag begleichen, nicht danach.
  • Keine Aufnahmebestätigung. Kündige erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich für die Grundversicherung aufgenommen hat. Für die Grundversicherung besteht zwar Aufnahmepflicht, aber ohne Bestätigung fehlt der Nachweis, und eine Lücke im Versicherungsschutz ist nicht zulässig.
  • Zusatzversicherung mitgekündigt. Grund- und Zusatzversicherung sind rechtlich getrennt. Für Zusatzversicherungen gibt es keine Aufnahmepflicht – wer sie voreilig kündigt und anderswo abgelehnt wird, steht ohne da. Der Brief oben schliesst sie deshalb ausdrücklich aus.

Vorlage zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Prüfe die Angaben deiner Kasse und behalte eine Kopie des Schreibens sowie den Einschreibebeleg.

Der teuerste Irrtum der Saison

Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Der Poststempel nützt bei einer Bestreitung nichts. Wer die Kündigung am 29. November per A-Post aufgibt, hat sie rechtzeitig abgeschickt und trotzdem möglicherweise ein Jahr verloren.

Daraus folgt eine einfache Regel: ab drei Wochen vor dem Stichtag nur noch eingeschrieben senden, in der letzten Woche persönlich abgeben oder den Kundenbereich der Kasse mit Eingangsbestätigung nutzen. Das Cockpit rechnet die Restzeit aus und sagt dir, welcher Weg noch trägt.

Zwei Wege, zwei Fristen

Die ordentliche Kündigung läuft bis zum 30. November und braucht keine Begründung. Das Sonderkündigungsrecht greift zusätzlich, wenn dir die Kasse eine Prämienerhöhung mitteilt – die Frist läuft dann ab Zustellung dieser Mitteilung und ist kurz.

Der praktische Fehler dabei: Viele warten nach dem Erhöhungsbrief im Oktober bis Ende November und verlassen sich auf die ordentliche Frist. Das funktioniert meistens, aber nicht immer – und wer sich auf das Sonderkündigungsrecht beruft, sollte die Prämienmitteilung in Kopie beilegen.

Drei Gründe, warum eine rechtzeitige Kündigung trotzdem scheitert

Erstens offene Prämien: Wer bei der alten Kasse Ausstände hat, kann nicht wechseln. Die Zurückweisung kommt oft erst im Dezember, wenn keine Zeit zum Nachbessern bleibt. Zweitens fehlende Aufnahmebestätigung: Kündige erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. Drittens die versehentlich mitgekündigte Zusatzversicherung.

Der dritte Punkt ist der folgenreichste. Grund- und Zusatzversicherung sind rechtlich getrennt. Für die Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht, für Zusatzversicherungen nicht – wer sie voreilig kündigt und anderswo wegen Vorerkrankungen abgelehnt wird, steht dauerhaft ohne da. Das erzeugte Schreiben schliesst Zusatzversicherungen deshalb ausdrücklich aus.

Die Franchise-Fristen sind nicht dieselben

Franchise senken: bis 30. November. Franchise erhöhen: bei den meisten Kassen bis 31. Dezember. Diese Asymmetrie ist echt und wird regelmässig vertauscht wiedergegeben. Sie ist logisch: Eine Senkung erhöht das Risiko der Kasse und braucht deshalb mehr Vorlauf, eine Erhöhung nicht.

Ein Modellwechsel innerhalb derselben Kasse – etwa vom Standardmodell zu Hausarzt oder HMO – läuft in der Regel über dieselbe Frist wie die Kündigung, verlangt aber keinen Kassenwechsel. Für viele ist das der schnellere Weg zum gleichen Effekt.

In BudgetHub setzt du das direkt in ein lebendiges Budget um – kostenlos.

Was ein Wechsel konkret bringt

Die Grössenordnungen für Erwachsene, gerechnet auf ein Jahr: Ein Kassenwechsel innerhalb derselben Region und desselben Modells bringt je nach Ausgangslage CHF 500 bis 1'200. Ein Modellwechsel vom Standardmodell zu HMO bringt bei einer Referenzprämie von CHF 520 pro Monat rund CHF 1'180. Eine Franchiseerhöhung von CHF 300 auf 2'500 bringt rund CHF 1'310 Prämienrabatt – kostet im Krankheitsfall aber bis zu CHF 2'200 mehr Eigenbeteiligung.

Daraus folgt die sinnvolle Reihenfolge: zuerst Modell, dann Franchise, dann Kasse. Der Modellwechsel ist der einzige Schritt ohne Gegenrisiko und ohne Kündigung.

Nach dem Wechsel: die Prämie im Budget nachführen

Eine Ersparnis von CHF 800 pro Jahr sind rund CHF 67 pro Monat – ein Betrag, der unbemerkt im Alltag versickert, wenn niemand ihn festhält. Wer die alte Prämie im Budget stehen lässt und die Differenz als Sparbetrag umbucht, behält die Ersparnis tatsächlich. Sonst ist sie nach zwei Monaten unsichtbar, und der Aufwand des Wechsels war umsonst.

Richtwert und eigene Lage

Ein Richtwert beschreibt den Durchschnitt, nicht deine Situation. Er ist brauchbar als Ausgangspunkt und wird erst durch den Abgleich mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate aussagekräftig.

Wo dein Wert um mehr als zwanzig Prozent abweicht, gibt es dafür meist einen konkreten Grund – Wohnregion, Haushaltsgrösse oder eine Besonderheit deiner Lebenssituation. Diesen Grund zu kennen ist wertvoller als der Durchschnitt selbst.

Häufige Fragen

Bis wann genau muss die Kündigung dort sein?+

Bis zum 30. November, und zwar eingegangen. Fällt der Stichtag auf ein Wochenende, verlängert sich die Frist bei den meisten Kassen auf den nächsten Werktag – verlass dich aber nicht darauf, sondern plane den Eingang vorher ein.

Muss ich die Kündigung begründen?+

Nein. Die ordentliche Kündigung der Grundversicherung braucht keine Begründung. Nur beim Sonderkündigungsrecht ist der Bezug auf die Prämienmitteilung sinnvoll, weil er die kürzere Frist rechtfertigt.

Kann die alte Kasse die Kündigung ablehnen?+

Ja, in einem Fall: wenn noch Prämien oder Kostenbeteiligungen offen sind. Dann bleibt das Versicherungsverhältnis bestehen, bis die Ausstände beglichen sind. Kläre offene Rechnungen deshalb vor dem Stichtag, nicht danach.

Was ist mit meiner Zusatzversicherung?+

Sie läuft weiter, solange du sie nicht separat kündigst. Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei verschiedenen Kassen liegen. Kündige eine Zusatzversicherung nie, bevor du anderswo schriftlich aufgenommen bist – dort gibt es keine Aufnahmepflicht.

Muss ich der neuen Kasse etwas mitteilen?+

Die neue Kasse meldet den Beginn in der Regel selbst. Behalte trotzdem beide Bestätigungen: die Kündigungsbestätigung der alten und die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse. Ohne diese beiden Papiere lässt sich ein Streitfall im Januar nicht auflösen.

Ich habe die Frist verpasst – was jetzt?+

Dann bleibt der Kassenwechsel bis zum nächsten Jahresende gesperrt. Innerhalb der bestehenden Kasse kannst du aber weiterhin das Modell wechseln und in vielen Fällen die Franchise anpassen. Das ist häufig der grössere Teil der möglichen Ersparnis und braucht keinen Kassenwechsel.

Wie verlässlich sind Richtwerte?+

Als Ausgangspunkt brauchbar, als Massstab nicht. Erst der Abgleich mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate macht sie aussagekräftig.

Rechne durch, was der Wechsel bringt

Franchise, Modell und Region zusammen entscheiden über mehrere hundert Franken im Jahr. Der Rechner zeigt dir die Differenz für deine Situation.