Der teuerste Irrtum der Saison
Massgebend ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Der Poststempel nützt bei einer Bestreitung nichts. Wer die Kündigung am 29. November per A-Post aufgibt, hat sie rechtzeitig abgeschickt und trotzdem möglicherweise ein Jahr verloren.
Daraus folgt eine einfache Regel: ab drei Wochen vor dem Stichtag nur noch eingeschrieben senden, in der letzten Woche persönlich abgeben oder den Kundenbereich der Kasse mit Eingangsbestätigung nutzen. Das Cockpit rechnet die Restzeit aus und sagt dir, welcher Weg noch trägt.
Zwei Wege, zwei Fristen
Die ordentliche Kündigung läuft bis zum 30. November und braucht keine Begründung. Das Sonderkündigungsrecht greift zusätzlich, wenn dir die Kasse eine Prämienerhöhung mitteilt – die Frist läuft dann ab Zustellung dieser Mitteilung und ist kurz.
Der praktische Fehler dabei: Viele warten nach dem Erhöhungsbrief im Oktober bis Ende November und verlassen sich auf die ordentliche Frist. Das funktioniert meistens, aber nicht immer – und wer sich auf das Sonderkündigungsrecht beruft, sollte die Prämienmitteilung in Kopie beilegen.
Drei Gründe, warum eine rechtzeitige Kündigung trotzdem scheitert
Erstens offene Prämien: Wer bei der alten Kasse Ausstände hat, kann nicht wechseln. Die Zurückweisung kommt oft erst im Dezember, wenn keine Zeit zum Nachbessern bleibt. Zweitens fehlende Aufnahmebestätigung: Kündige erst, wenn die neue Kasse dich schriftlich aufgenommen hat. Drittens die versehentlich mitgekündigte Zusatzversicherung.
Der dritte Punkt ist der folgenreichste. Grund- und Zusatzversicherung sind rechtlich getrennt. Für die Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht, für Zusatzversicherungen nicht – wer sie voreilig kündigt und anderswo wegen Vorerkrankungen abgelehnt wird, steht dauerhaft ohne da. Das erzeugte Schreiben schliesst Zusatzversicherungen deshalb ausdrücklich aus.
Die Franchise-Fristen sind nicht dieselben
Franchise senken: bis 30. November. Franchise erhöhen: bei den meisten Kassen bis 31. Dezember. Diese Asymmetrie ist echt und wird regelmässig vertauscht wiedergegeben. Sie ist logisch: Eine Senkung erhöht das Risiko der Kasse und braucht deshalb mehr Vorlauf, eine Erhöhung nicht.
Ein Modellwechsel innerhalb derselben Kasse – etwa vom Standardmodell zu Hausarzt oder HMO – läuft in der Regel über dieselbe Frist wie die Kündigung, verlangt aber keinen Kassenwechsel. Für viele ist das der schnellere Weg zum gleichen Effekt.
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Was ein Wechsel konkret bringt
Die Grössenordnungen für Erwachsene, gerechnet auf ein Jahr: Ein Kassenwechsel innerhalb derselben Region und desselben Modells bringt je nach Ausgangslage CHF 500 bis 1'200. Ein Modellwechsel vom Standardmodell zu HMO bringt bei einer Referenzprämie von CHF 520 pro Monat rund CHF 1'180. Eine Franchiseerhöhung von CHF 300 auf 2'500 bringt rund CHF 1'310 Prämienrabatt – kostet im Krankheitsfall aber bis zu CHF 2'200 mehr Eigenbeteiligung.
Daraus folgt die sinnvolle Reihenfolge: zuerst Modell, dann Franchise, dann Kasse. Der Modellwechsel ist der einzige Schritt ohne Gegenrisiko und ohne Kündigung.
Nach dem Wechsel: die Prämie im Budget nachführen
Eine Ersparnis von CHF 800 pro Jahr sind rund CHF 67 pro Monat – ein Betrag, der unbemerkt im Alltag versickert, wenn niemand ihn festhält. Wer die alte Prämie im Budget stehen lässt und die Differenz als Sparbetrag umbucht, behält die Ersparnis tatsächlich. Sonst ist sie nach zwei Monaten unsichtbar, und der Aufwand des Wechsels war umsonst.
Richtwert und eigene Lage
Ein Richtwert beschreibt den Durchschnitt, nicht deine Situation. Er ist brauchbar als Ausgangspunkt und wird erst durch den Abgleich mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate aussagekräftig.
Wo dein Wert um mehr als zwanzig Prozent abweicht, gibt es dafür meist einen konkreten Grund – Wohnregion, Haushaltsgrösse oder eine Besonderheit deiner Lebenssituation. Diesen Grund zu kennen ist wertvoller als der Durchschnitt selbst.
