Zuerst die Ansprüche – sie sind Geld, das dir zusteht
Der grösste Posten bei kleinen Einkommen ist oft nicht die Ausgabe, sondern die nicht bezogene Leistung. Prämienverbilligung: In vielen Kantonen bis in mittlere Einkommen hinein, mit Antrag oder automatisch – die Berechtigung lohnt sich in jedem Fall zu prüfen. Ergänzungsleistungen zu AHV oder IV, wenn Rente und Vermögen nicht reichen. Alimentenbevorschussung der Gemeinde, wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben. Stipendien für Ausbildung und Zweitausbildung. Familienzulagen auch bei Teilzeit. Wer diese Liste einmal durchgeht, findet oft mehr als jeder Sparplan.
- Prämienverbilligung: Kanton, Rechner und Frist auf der IPV-Seite prüfen
- Ergänzungsleistungen: Ausgleichskasse des Kantons
- Alimentenbevorschussung: Gemeinde
- Stipendien: kantonale Stipendienstelle
- Sozialtarife: Krankenkasse-Prämienmodelle, ÖV, Kita-Subventionen, Serafe-Befreiung bei EL
Fixkosten: das Nötige, nicht das Übliche
Bei kleinem Einkommen wiegt jeder Fixposten doppelt. Krankenkasse: die höchste Franchise, die du im Notfall bezahlen könntest, plus ein Hausarzt- oder Telmed-Modell. Handy: Prepaid oder das kleinste Abo; Internet über den Mobilfunk, wenn der Verbrauch klein ist. Versicherungen: Haftpflicht ja, Hausrat je nach Besitz, alles andere prüfen. Wohnen: der grösste Posten – Untermiete, WG oder ein Umzug in die Nachbargemeinde sind keine Niederlage, sondern die wirksamste Massnahme, die es gibt. Und keine Kleinkredite, keine Ratenkäufe: Ihre Zinsen sind das Gegenteil von Sparen.
Sparen: klein, automatisch, unangetastet
Die Regel für kleine Einkommen lautet nicht «20 %», sondern «etwas, immer». CHF 50 am Zahltag per Dauerauftrag auf ein Konto ohne Karte sind nach einem Jahr CHF 600 – der kleine Notgroschen, der die nächste Zahnarztrechnung von der Kreditkarte fernhält. Das ist keine symbolische Summe: Es ist der Unterschied zwischen einer Rechnung, die man bezahlt, und einer, die Schulden erzeugt. Steigt das Einkommen, steigt der Betrag – nicht die Ausgaben.
Was nicht funktioniert: Verzicht bei den Dingen, die den Alltag lebenswert machen. Ein kleines Wunschbudget – auch wenn es CHF 30 sind – gehört in jedes Budget, weil ein Budget ohne Erlaubnis nach vier Wochen aufgegeben wird.
Das Budget als Werkzeug, nicht als Urteil
Bei kleinem Einkommen zeigt ein Budget etwas, das kein Ratgeber ersetzen kann: ob der Monat reicht – und wenn nicht, wo genau die Lücke liegt. Eine Lücke mit Betrag und Datum lässt sich angehen (Ratenvereinbarung, Beratung, Anspruch prüfen); ein diffuses «Es reicht nie» nicht. BudgetHub ist dafür im Free-Plan gebaut, dauerhaft kostenlos, ohne Bankverbindung, mit dem Prämienverbilligungs-Rechner für alle Kantone. Und wenn die Zahlen zeigen, dass es nicht reicht: Die Budget- und Schuldenberatung des Kantons ist kostenlos – Fachstellen findest du auf unserer Übersicht.
In BudgetHub setzt du das direkt in ein lebendiges Budget um – kostenlos.
Die Rechnung mit echten Zahlen
Beispiel: CHF 3'800 netto, Einzelperson, mittelgrosse Stadt. Miete Studio CHF 1'250, Krankenkasse nach Prämienverbilligung CHF 220, Steuern CHF 200, Versicherungen und Serafe CHF 60, Handy und Internet CHF 45, ÖV CHF 80, Lebensmittel CHF 400, Kleidung und Gesundheit CHF 100, Wunschbudget CHF 100, Sparen CHF 100 – Summe CHF 2'555, Reserve CHF 1'245 für Unvorhergesehenes, Rückstellungen und die Posten, die hier fehlen. Die Rechnung zeigt zweierlei: Mit geprüften Ansprüchen und schlanken Fixkosten bleibt auch bei kleinem Einkommen ein Spielraum – und der Spielraum ist ohne Prämienverbilligung um mehrere hundert Franken kleiner. Wer diese Rechnung für sich aufstellt, weiss innert einer Stunde, ob der Monat trägt.
