Einstieg

Nebenjob im Studium: Ab wann Steuern und AHV fällig werden

Kurz beantwortet: Ab dem vollendeten 17. Altersjahr sind Erwerbseinkommen AHV-pflichtig, und ab 18 bekommst du eine eigene Steuererklärung – unabhängig davon, wie wenig du verdienst. Sie einzureichen lohnt sich auch bei kleinem Lohn: Ohne Erklärung wirst du nach Ermessen eingeschätzt, meist zu hoch.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

AHV, Steuern, Pensionskasse – drei verschiedene Schwellen

Sie werden oft verwechselt, greifen aber unabhängig voneinander. AHV-Beiträge fallen ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag auf jedem Erwerbseinkommen an. Die Steuerpflicht beginnt mit der Volljährigkeit. Für die Pensionskasse gilt eine eigene Eintrittsschwelle beim Jahreslohn.

Für dich praktisch heisst das: Auch ein kleiner Nebenjob erzeugt AHV-Beiträge – und das ist gut so, weil Beitragslücken später die Rente kürzen.

Warum sich die Steuererklärung auch bei tiefem Lohn lohnt

Weil sie fast immer zu deinen Gunsten ausfällt. Berufsauslagen wie Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung summieren sich schnell auf mehrere tausend Franken und senken das steuerbare Einkommen entsprechend.

Und weil Nichtstun teuer ist: Ohne eingereichte Erklärung schätzt die Behörde – regelmässig zu hoch – und es kommen Mahngebühren dazu. Die Einschätzung wird nach Ablauf der Einsprachefrist verbindlich.

Was du geltend machen kannst

Die Posten, die bei Studierenden und Lernenden am häufigsten anfallen:

  • Arbeitsweg mit dem öffentlichen Verkehr zum effektiven Preis.
  • Auswärtige Verpflegung an Arbeitstagen.
  • Versicherungsprämien im Rahmen der kantonalen Abzüge.
  • Weiterbildungskosten, soweit sie nicht der Erstausbildung dienen.
  • Einzahlungen in die Säule 3a, falls du welche geleistet hast.

Wie viel das ausmacht

Ein Beispiel: Wer für den Arbeitsweg ein ÖV-Abo für CHF 800 im Jahr hat und an 100 Tagen auswärts isst, kommt schnell auf CHF 2'300 an Berufsauslagen. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 25'000 verschiebt das die Rechnung spürbar.

Der Aufwand für die Erklärung liegt bei ein bis zwei Stunden, wenn die Belege beisammen sind. Das ist der beste Stundenlohn, den ein Nebenjob in diesem Jahr abwirft.

Der Punkt, der später zählt

Beitragslücken bei der AHV lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen. Wer nach der Ausbildung eine Weltreise macht oder ein Jahr ohne Erwerbstätigkeit einlegt, sollte den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger prüfen – sonst fehlt später ein Beitragsjahr, und das kürzt die Rente dauerhaft.

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Was mit 18 finanziell beginnt

Eigene Steuerpflicht mit eigener Steuererklärung, freie Wahl von Krankenkasse, Modell und Franchise, und die Möglichkeit, ab dem ersten AHV-pflichtigen Lohn in die Säule 3a einzuzahlen.

Nichts davon passiert automatisch. Wer die Steuererklärung nicht einreicht, wird nach Ermessen eingeschätzt – regelmässig zu hoch und mit Mahngebühren obendrauf.

Das erste eigene Konto

Mit 18 endet bei den meisten Banken das kostenlose Jugendkonto – oft schleichend, mit Gebühren von CHF 3 bis 10 monatlich. Für Studierende und Lernende bleibt es vielerorts vergünstigt, aber nur mit eingereichter Ausbildungsbestätigung.

Beim Vergleich zählt nicht der Zins, sondern Kontoführungsgebühr, Kartengebühren, Bargeldbezug an Fremdautomaten und Fremdwährungszuschläge.

Die ersten eigenen Versicherungen

Nötig sind Krankenkasse als Obligatorium, Privathaftpflicht und – ab der eigenen Wohnung – die Hausratversicherung. Zusammen kosten die letzten beiden meist CHF 20 bis 40 im Monat.

Alles Weitere ist zu prüfen, nicht automatisch abzuschliessen. Der Massstab ist der Schaden, den du selbst nicht tragen könntest.

Häufige Fragen

Ab wann muss ich als Studentin AHV zahlen?+

Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag auf jedem Erwerbseinkommen. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge direkt vom Lohn ab.

Muss ich mit einem kleinen Nebenjob eine Steuererklärung einreichen?+

Ab der Volljährigkeit ja, unabhängig von der Höhe des Einkommens. Ohne Erklärung erfolgt eine Ermessenseinschätzung, die in der Regel höher ausfällt als die tatsächliche Steuer.

Was kann ich als Studierende abziehen?+

Berufsauslagen wie Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung, Versicherungsprämien und allfällige Säule-3a-Einzahlungen. Kosten der Erstausbildung sind in der Regel nicht abziehbar.

Was passiert bei einer Lücke in den AHV-Beiträgen?+

Sie kürzt später die Rente. Lücken lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen – wer eine erwerbsfreie Zeit plant, sollte den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger prüfen.

Was ändert sich finanziell mit 18?+

Eigene Steuerpflicht, freie Wahl der Krankenkasse und die Möglichkeit zur Säule 3a. Nichts davon passiert automatisch.

Wird mein Jugendkonto mit 18 kostenpflichtig?+

Bei den meisten Banken ja. Für Studierende und Lernende bleibt es oft vergünstigt – dafür braucht es eine eingereichte Ausbildungsbestätigung.

Welche Versicherungen brauche ich als junge Person?+

Krankenkasse, Privathaftpflicht und ab der eigenen Wohnung die Hausratversicherung. Alles Weitere ist zu prüfen.

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