Versicherung

Serafe: Die Radio- und TV-Abgabe richtig einplanen

Kurz beantwortet: Die Serafe-Abgabe für Radio und Fernsehen ist pro Haushalt geschuldet, unabhängig davon, ob Geräte vorhanden sind. Sie wird jährlich in Rechnung gestellt und beträgt aktuell CHF 335 pro Jahr, also rund CHF 28 im Monat.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Januar 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Wie viel und für wen

Die Haushaltabgabe beträgt CHF 335.– pro Jahr und Haushalt – unabhängig von der Anzahl Geräte. Sie wird einmal jährlich in Rechnung gestellt.

Im Budget glätten

Teile die CHF 335.– durch zwölf und lege monatlich rund CHF 28.– zurück, damit die Jahresrechnung nicht überrascht.

In BudgetHub erfasst du diesen Posten als wiederkehrende Buchung – dann taucht er in der Monatsvorschau auf, statt jedes Mal zu überraschen.

Wer zahlt – und wer ist befreit

Die Serafe-Abgabe ist pro Haushalt geschuldet, unabhängig von der Gerätezahl. Mehrpersonenhaushalte zahlen nur einmal. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, kann sich befreien lassen.

Wer sie zahlt und wer nicht

Geschuldet ist sie von jedem Privathaushalt, der in einer Gemeinde gemeldet ist – pro Haushalt einmal, nicht pro Person. In einer WG zahlt also der Haushalt, und die Aufteilung ist eine interne Frage.

Befreiungen gibt es für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Sie erfolgen nicht automatisch, sondern auf Gesuch mit dem entsprechenden Nachweis.

Selbstbehalt gegen Prämie abwägen

Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie spürbar und lohnt sich, wenn der Betrag im Schadenfall verfügbar ist. Ohne entsprechende Reserve ist sie ein Risiko statt einer Ersparnis.

Die Rechnung ist einfach: Prämiendifferenz mal die erwartete schadenfreie Zeit gegen den zusätzlichen Selbstbehalt. Bei seltenen Schäden geht sie fast immer zugunsten der höheren Beteiligung aus.

Kündigungsfristen im Blick behalten

Zusatz- und Sachversicherungen laufen meist auf Ende Versicherungsjahr mit drei Monaten Frist. Wer im Dezember prüft, ist für das Folgejahr zu spät – der Termin gehört in den September.

Nach einem Schadenfall besteht bei vielen Policen ein ausserordentliches Kündigungsrecht, das in beide Richtungen gilt. Auch der Versicherer kann davon Gebrauch machen.

Unterversicherung beim Hausrat

Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu tief angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig – auch bei einem Teilschaden.

Nach grösseren Anschaffungen lohnt eine Überprüfung. Die Prämiendifferenz für eine höhere Summe ist gering, die Kürzung im Schadenfall nicht.

Was bei Umzug und Haushaltsgründung gilt

Die Abgabe hängt am Haushalt gemäss Einwohnerregister. Wer umzieht, muss nichts separat melden – die Meldung der Gemeinde genügt, und die Rechnung folgt an die neue Adresse.

Bei der Gründung eines eigenen Haushalts entsteht die Pflicht neu. Wer aus dem Elternhaus auszieht, zahlt ab dann selbst – ein Posten von rund CHF 28 im Monat, der in Erstbudgets regelmässig fehlt.

Wer zahlt und wer nicht

Die Abgabe fällt einmal pro Haushalt an, unabhängig von der Personenzahl und unabhängig davon, ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist. Massgebend ist der Eintrag im Einwohnerregister – Serafe erhält die Daten von den Gemeinden, eine eigene Anmeldung ist nicht nötig.

In der WG bedeutet das: ein Betrag für die ganze Wohnung, intern geteilt. Wer versehentlich mehrfach angemeldet ist, kann eine Korrektur und Rückerstattung verlangen. Befreit sind Haushalte, in denen alle Personen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen – das muss aber aktiv gemeldet werden und wirkt erst ab Meldung.

Im Budget richtig führen

Die Rechnung kommt jährlich und wird häufig als Jahresposten behandelt, der dann im betreffenden Monat auffällt. Sinnvoller ist die Zwölftelung als Rückstellung – gemeinsam mit den anderen Jahresrechnungen.

Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland endet die Abgabepflicht mit der Abmeldung bei der Gemeinde. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz läuft sie ohne Unterbruch weiter; eine doppelte Belastung für Übergangsmonate ist nicht vorgesehen und sollte reklamiert werden, falls sie auftritt.

Häufige Fragen

Wie viel kostet die Serafe-Gebühr?+

Rund CHF 335.– pro Jahr und Haushalt.

Kann ich mich befreien lassen?+

Ja, z. B. bei Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV.

Wie hoch ist die Serafe-Abgabe?+

CHF 335 pro Jahr und Haushalt, also rund CHF 28 im Monat. Sie wird unabhängig vom Vorhandensein von Geräten erhoben.

Muss ich in einer WG mehrmals zahlen?+

Nein, die Abgabe ist pro Haushalt geschuldet, nicht pro Person. Die interne Aufteilung regeln die Mitbewohnenden selbst.

Kann ich mich befreien lassen?+

Bei Bezug von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV ja, auf Gesuch mit Nachweis. Eine automatische Befreiung gibt es nicht.

Höhere Selbstbeteiligung oder tiefere Prämie?+

Höhere Selbstbeteiligung lohnt sich, wenn der Betrag im Schadenfall verfügbar ist. Ohne Reserve ist sie ein Risiko statt einer Ersparnis.

Wann kann ich Versicherungen kündigen?+

Meist auf Ende Versicherungsjahr mit drei Monaten Frist. Nach einem Schadenfall besteht bei vielen Policen ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Was ist Unterversicherung?+

Eine zu tief angesetzte Versicherungssumme. Der Versicherer kürzt dann im Schadenfall anteilig – auch bei einem Teilschaden.

Muss ich Serafe bei einem Umzug melden?+

Nein, die Meldung der Gemeinde genügt. Bei der Gründung eines eigenen Haushalts entsteht die Pflicht aber neu.

Muss jede Person im Haushalt Serafe bezahlen?+

Nein, die Abgabe fällt einmal pro Haushalt an – unabhängig von der Personenzahl und davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist. In der WG wird sie intern geteilt. Mehrfachanmeldungen lassen sich korrigieren und rückerstatten.

Finde die Posten, die du vergessen hast

Der teuerste Fixkostenblock ist meist nicht der grösste, sondern der, an den niemand mehr denkt. Eine vollständige Liste bringt bei den meisten Haushalten dreistellige Beträge pro Jahr zum Vorschein.