Wie viel und für wen
Die Haushaltabgabe beträgt CHF 335.– pro Jahr und Haushalt – unabhängig von der Anzahl Geräte. Sie wird einmal jährlich in Rechnung gestellt.
Im Budget glätten
Teile die CHF 335.– durch zwölf und lege monatlich rund CHF 28.– zurück, damit die Jahresrechnung nicht überrascht.
In BudgetHub erfasst du diesen Posten als wiederkehrende Buchung – dann taucht er in der Monatsvorschau auf, statt jedes Mal zu überraschen.
Wer zahlt – und wer ist befreit
Die Serafe-Abgabe ist pro Haushalt geschuldet, unabhängig von der Gerätezahl. Mehrpersonenhaushalte zahlen nur einmal. Wer Ergänzungsleistungen zur AHV/IV bezieht, kann sich befreien lassen.
Wer sie zahlt und wer nicht
Geschuldet ist sie von jedem Privathaushalt, der in einer Gemeinde gemeldet ist – pro Haushalt einmal, nicht pro Person. In einer WG zahlt also der Haushalt, und die Aufteilung ist eine interne Frage.
Befreiungen gibt es für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV. Sie erfolgen nicht automatisch, sondern auf Gesuch mit dem entsprechenden Nachweis.
Selbstbehalt gegen Prämie abwägen
Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie spürbar und lohnt sich, wenn der Betrag im Schadenfall verfügbar ist. Ohne entsprechende Reserve ist sie ein Risiko statt einer Ersparnis.
Die Rechnung ist einfach: Prämiendifferenz mal die erwartete schadenfreie Zeit gegen den zusätzlichen Selbstbehalt. Bei seltenen Schäden geht sie fast immer zugunsten der höheren Beteiligung aus.
Kündigungsfristen im Blick behalten
Zusatz- und Sachversicherungen laufen meist auf Ende Versicherungsjahr mit drei Monaten Frist. Wer im Dezember prüft, ist für das Folgejahr zu spät – der Termin gehört in den September.
Nach einem Schadenfall besteht bei vielen Policen ein ausserordentliches Kündigungsrecht, das in beide Richtungen gilt. Auch der Versicherer kann davon Gebrauch machen.
Unterversicherung beim Hausrat
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert des gesamten Hausrats entsprechen. Ist sie zu tief angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig – auch bei einem Teilschaden.
Nach grösseren Anschaffungen lohnt eine Überprüfung. Die Prämiendifferenz für eine höhere Summe ist gering, die Kürzung im Schadenfall nicht.
Was bei Umzug und Haushaltsgründung gilt
Die Abgabe hängt am Haushalt gemäss Einwohnerregister. Wer umzieht, muss nichts separat melden – die Meldung der Gemeinde genügt, und die Rechnung folgt an die neue Adresse.
Bei der Gründung eines eigenen Haushalts entsteht die Pflicht neu. Wer aus dem Elternhaus auszieht, zahlt ab dann selbst – ein Posten von rund CHF 28 im Monat, der in Erstbudgets regelmässig fehlt.
Wer zahlt und wer nicht
Die Abgabe fällt einmal pro Haushalt an, unabhängig von der Personenzahl und unabhängig davon, ob überhaupt ein Empfangsgerät vorhanden ist. Massgebend ist der Eintrag im Einwohnerregister – Serafe erhält die Daten von den Gemeinden, eine eigene Anmeldung ist nicht nötig.
In der WG bedeutet das: ein Betrag für die ganze Wohnung, intern geteilt. Wer versehentlich mehrfach angemeldet ist, kann eine Korrektur und Rückerstattung verlangen. Befreit sind Haushalte, in denen alle Personen Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV beziehen – das muss aber aktiv gemeldet werden und wirkt erst ab Meldung.
Im Budget richtig führen
Die Rechnung kommt jährlich und wird häufig als Jahresposten behandelt, der dann im betreffenden Monat auffällt. Sinnvoller ist die Zwölftelung als Rückstellung – gemeinsam mit den anderen Jahresrechnungen.
Bei einem Wohnsitzwechsel ins Ausland endet die Abgabepflicht mit der Abmeldung bei der Gemeinde. Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz läuft sie ohne Unterbruch weiter; eine doppelte Belastung für Übergangsmonate ist nicht vorgesehen und sollte reklamiert werden, falls sie auftritt.
