Einstieg

Auslandssemester: Die Kosten, die im Erfahrungsbericht fehlen

Kurz beantwortet: Die Studiengebühren sind bei Austauschprogrammen oft der kleinste Posten – Kaution, Anreise, Versicherung und die höheren Lebenshaltungskosten am Zielort machen den Grossteil aus. Rechne mit einem einmaligen Puffer von CHF 2'000 bis 4'000 zusätzlich zu den laufenden Kosten.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Die Posten, die überraschen

Erfahrungsberichte konzentrieren sich auf Erlebnisse. Diese Beträge stehen selten drin:

  • Kaution für die Unterkunft – oft zwei bis drei Monatsmieten, rückzahlbar erst nach der Rückkehr.
  • Doppelte Wohnkosten, wenn dein Zimmer in der Schweiz weiterläuft.
  • Auslandskrankenversicherung oder Zusatzdeckung, je nach Zielland verpflichtend.
  • Visagebühren und teils ein Nachweis über verfügbare Mittel auf dem Konto.
  • Anreise, Rückreise und Besuche zwischendurch.
  • Höhere Lebenshaltungskosten in Städten wie London, Kopenhagen oder Singapur.

Was die Rechnung entlastet

Mobilitätsbeiträge, Stipendien und Programmbeiträge decken einen Teil, werden aber häufig nicht ausgeschöpft – teils weil die Fristen früh liegen, teils weil niemand fragt.

  • Mobilitätsbeitrag der eigenen Hochschule – Fristen liegen oft ein halbes Jahr vor Abreise.
  • Kantonale Stipendien: Ein Auslandsaufenthalt kann den Anspruch verändern.
  • Untervermietung des eigenen Zimmers – mit Zustimmung der Vermieterschaft.
  • Prämienverbilligung neu prüfen, wenn das Einkommen während des Semesters wegfällt.

Krankenversicherung nicht übersehen

Die Schweizer Grundversicherung deckt im Ausland nur eingeschränkt, meist Notfälle und begrenzt auf einen Betrag. Innerhalb der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte, ausserhalb wird eine Zusatzdeckung nötig.

Wichtig: Die Grundversicherung kann während eines Auslandsemesters in der Regel nicht sistiert werden, wenn der Wohnsitz in der Schweiz bleibt. Die Prämie läuft also weiter – das gehört ins Budget.

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Die erste Gewohnheit, die zählt

Ein kleiner fester Betrag pro Monat ist wertvoller als ein grosser gelegentlicher – nicht wegen des Betrags, sondern weil die Gewohnheit entsteht. Erhöhen lässt sie sich später bei jeder Lohnerhöhung.

Der zweite Punkt ist die Rückstellung für Steuern. Sie kommen in der Schweiz als separate Rechnung, nicht per Lohnabzug – wer das nicht einplant, hat im zweiten Berufsjahr ein Problem.

Krankenkasse selbst bestimmen

Ab der Volljährigkeit kannst du Kasse, Modell und Franchise selbst wählen. Für junge Gesunde ist die Höchstfranchise meist günstiger – aber nur mit einer Reserve für das maximale Eigenrisiko von CHF 3'200 pro Jahr.

Ebenfalls prüfenswert: die Unfalldeckung ausschliessen, sobald du mindestens acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitest. Dann bist du über ihn unfallversichert.

Was ein Betreibungsregistereintrag bedeutet

Er entsteht nach Mahnung und Betreibung und ist im Register einsehbar, wenn jemand einen Auszug verlangt. Vermieter und teilweise Arbeitgeber tun das regelmässig.

Die Wirkung hält Jahre an und erschwert Wohnungssuche und Stellenwechsel. Das ist der Hauptgrund, sich vor Fristablauf bei Gläubigern zu melden.

Die Krankenkasse während des Auslandaufenthalts

Bei einem Studienaufenthalt ausserhalb der Schweiz bleibt die Versicherungspflicht in der Regel bestehen, solange der Wohnsitz hier ist. Wer zusätzlich eine lokale Versicherung abschliessen muss, zahlt doppelt – und das lässt sich in vielen Fällen vermeiden.

Zwei Wege: Innerhalb der EU und EFTA deckt die Europäische Krankenversicherungskarte die notwendige Behandlung ab, eine Zusatzversicherung ist dann meist überflüssig. Ausserhalb lohnt die Anfrage bei der eigenen Kasse nach einer Sistierung oder einem reduzierten Tarif; einzelne Kassen bieten das für Aufenthalte ab drei Monaten an. Beides muss vor der Abreise geregelt werden – rückwirkend geht nichts.

Der Posten, der das Budget kippt

Es sind nicht die Studiengebühren – bei Austauschprogrammen entfallen sie meist – sondern die doppelte Wohnsituation. Wer das Zimmer in der Schweiz behält und im Ausland eines mietet, zahlt fünf bis sechs Monate lang zweimal.

Untervermietung ist der übliche Ausweg und verlangt die Zustimmung der Vermieterin, die sie nur aus wichtigen Gründen verweigern darf. Wichtig ist die schriftliche Anfrage mit Angabe von Dauer, Untermietzins und Person: Ohne Zustimmung riskiert man die Kündigung, und der Untermietzins darf nicht über dem eigenen liegen.

Auf der Einnahmenseite lohnt der Blick auf kantonale Mobilitätsbeiträge und Programme wie Swiss-European Mobility. Sie decken selten die vollen Mehrkosten, aber häufig CHF 300 bis 500 pro Monat – und sie werden zusätzlich zu einem allfälligen ordentlichen Stipendium ausgerichtet. Die Anträge laufen über das International Office der Hochschule und haben eigene Fristen, meist ein halbes Jahr vor der Abreise.

Häufige Fragen

Was kostet ein Auslandssemester zusätzlich?+

Neben den laufenden Lebenshaltungskosten am Zielort einmalig meist CHF 2'000 bis 4'000 für Kaution, Anreise, Versicherung und Visum – abhängig von Zielland und Programm.

Bin ich im Ausland über meine Krankenkasse gedeckt?+

Nur eingeschränkt. Innerhalb der EU hilft die Europäische Krankenversicherungskarte bei Notfällen; ausserhalb ist meist eine Zusatzversicherung nötig.

Kann ich meine Krankenkasse während des Auslandsemesters pausieren?+

In der Regel nicht, solange der Wohnsitz in der Schweiz bleibt. Die Prämie läuft weiter und gehört ins Budget.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?+

Mobilitätsbeiträge der Hochschule, kantonale Stipendien und Programmbeiträge. Die Fristen liegen oft ein halbes Jahr vor der Abreise – früh nachfragen lohnt sich.

Wie viel soll ich am Anfang sparen?+

Ein kleiner fester Betrag, der jeden Monat kommt. Die Gewohnheit zählt mehr als die Höhe – erhöhen lässt sie sich bei jeder Lohnerhöhung.

Welche Franchise für junge Erwachsene?+

Meist die höchste, weil die Gesundheitskosten statistisch tief sind – aber nur mit einer Reserve für das Eigenrisiko von bis zu CHF 3'200.

Was bewirkt ein Betreibungsregistereintrag?+

Er erschwert Wohnungssuche und teilweise Stellensuche über Jahre. Vermieter verlangen den Auszug regelmässig.

Muss ich während des Auslandsemesters die Schweizer Krankenkasse weiterzahlen?+

In der Regel ja, solange der Wohnsitz in der Schweiz bleibt. Innerhalb von EU und EFTA deckt die Europäische Krankenversicherungskarte die notwendige Behandlung ab. Ausserhalb lohnt die Anfrage nach Sistierung oder reduziertem Tarif – vor der Abreise, rückwirkend ist es nicht möglich.

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