Die zwei Bestandteile
Der Barunterhalt deckt die direkten Kosten des Kindes: Essen, Kleidung, Krankenkasse, Betreuung. Der Betreuungsunterhalt kompensiert, dass der betreuende Elternteil wegen der Kinderbetreuung nicht voll erwerbstätig sein kann – er fliesst rechtlich dem Kind zu, nicht dem Elternteil.
Die Grössenordnung: Für ein Kind im Schulalter liegen die Barunterhaltsbeiträge je nach Einkommen und Kanton häufig zwischen CHF 600 und 1'200 im Monat, der Betreuungsunterhalt kommt bei kleinen Kindern dazu.
Massgebend für die Höhe sind die Leistungsfähigkeit des pflichtigen Teils, der Bedarf des Kindes und das Betreuungsmodell. Die Kantone verwenden Richtlinien, aber die Berechnung ist immer eine Einzelfallbeurteilung.
Wenn nicht gezahlt wird
Das ist der Fall, in dem am meisten Geld liegen bleibt, weil viele nicht wissen, dass es ein Verfahren dafür gibt:
- Alimentenbevorschussung: Die zuständige kantonale oder kommunale Stelle zahlt den Kinderunterhalt bis zu einem Höchstbetrag aus.
- Inkassohilfe: Dieselbe Stelle treibt die Beträge beim pflichtigen Teil ein – du musst nicht selbst betreiben.
- Beides ist kostenlos und setzt einen Rechtstitel voraus, also ein Urteil oder eine genehmigte Vereinbarung.
- Wichtig: Die Bevorschussung deckt in der Regel nur den Kinder-, nicht den Ehegattenunterhalt.
Die steuerliche Seite
Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder sind beim zahlenden Teil abziehbar und beim empfangenden Teil steuerbares Einkommen. Ab der Volljährigkeit des Kindes kehrt sich das um: Die Zahlungen sind dann nicht mehr abziehbar und beim Empfänger nicht mehr steuerbar.
Dieser Wechsel überrascht regelmässig beide Seiten und verändert das verfügbare Einkommen spürbar. Er gehört ins Budget, sobald das Kind 17 wird.
Wenn die eigene Zahlung nicht mehr tragbar ist
Eine Abänderung ist möglich, wenn sich die Verhältnisse wesentlich und dauerhaft verändert haben – etwa bei Stellenverlust. Sie muss aber beantragt werden; einfach weniger zu zahlen führt zu Betreibung und Schulden, die bestehen bleiben.
Budget- und Schuldenberatungsstellen beraten kostenlos und vertraulich, auch zu Trennungs- und Unterhaltsfragen. Eine Übersicht findest du unter Fachstellen.
In BudgetHub kannst du Fixkosten, Rückstellungen und Vorsorge getrennt führen – so bleibt sichtbar, was langfristig läuft und nicht nur, was diesen Monat übrig ist.
Der Posten, der als Erstes geopfert wird
Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.
Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.
Rückstellungen tragen durch Übergänge
In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.
Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.
Vorsorge bei Erwerbspausen
Das Pensionskassenguthaben bleibt bestehen und wird verzinst, aber es kommen keine Sparbeiträge dazu. Diese fehlenden Jahre sind der grösste Teil einer Vorsorgelücke.
Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab – für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.
