Lebenssituation

Budget bei Teilzeit

Kurz beantwortet: Bei einer Reduktion von 100 auf 80 % sinkt der Nettolohn nur um rund 15 bis 18 %, nicht um 20 % – die Steuerprogression fällt mit. Die eigentliche Rechnung liegt aber bei der Vorsorge: Dort wirkt die Reduktion überproportional.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Hauptseite zum Thema: Vorsorgelücke bei Teilzeit schliessen – dort findest du den vollständigen Überblick.

Reduziertes Einkommen abbilden

Bei Teilzeit sinkt auch die Pensionskassen-Einzahlung – das langfristig mitdenken.

Fixkosten anpassen

Prüfe, ob Fixkosten zum reduzierten Einkommen passen.

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Was Teilzeit fürs Budget bedeutet

Der Lohn sinkt proportional zum Pensum, die Fixkosten aber bleiben. Zusätzlich sinken die Pensionskassen-Leistungen wegen des Koordinationsabzugs überproportional. Rechne ein reduziertes Pensum vorher genau durch.

Der Koordinationsabzug als versteckte Kosten

Die Pensionskasse versichert nur den Lohnteil über dem Koordinationsabzug – und dieser Abzug ist ein fixer Betrag. Bei kleinem Pensum frisst er einen viel grösseren Anteil des Lohns weg als bei einem vollen.

Prüfenswert ist deshalb, ob die eigene Pensionskasse den Abzug anteilig zum Pensum kürzt. Immer mehr Kassen tun das, und der Unterschied ist über eine Erwerbsbiografie erheblich.

Ansprüche, die einen Antrag brauchen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.

Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.

Was sich bei jeder Veränderung neu stellt

Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.

Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.

Die einmaligen Kosten realistisch ansetzen

Kaution, Umzug, Neuanschaffungen und die Überschneidung bei Mietzins und Kaution ergeben je nach Situation CHF 3'000 bis 9'000. Sie fallen geballt an, meist in einem Monat.

Als eigenes Sparziel geführt sind sie unauffällig finanzierbar. Aus dem laufenden Monat gedeckt landen sie auf der Kreditkarte.

Teilzeit bei mehreren Arbeitgebern

Liegt jeder Einzellohn unter der BVG-Eintrittsschwelle, besteht nirgends eine Pensionskassenpflicht – auch wenn die Summe darüber liegt. Das ist die häufigste unbemerkte Vorsorgelücke.

Eine freiwillige Versicherung bei der Auffangeinrichtung ist in diesem Fall möglich. Sie kostet Beiträge, schliesst aber eine Lücke, die sonst über Jahrzehnte wirkt.

Warum die Vorsorge stärker sinkt als der Lohn

Der Koordinationsabzug von rund 26’460 wird vom Jahreslohn abgezogen, bevor die Pensionskasse überhaupt rechnet. Bei einem Vollzeitlohn von CHF 80'000 sind also rund CHF 53'500 versichert. Wird das Pensum auf 50 Prozent reduziert, sinkt der Lohn auf CHF 40'000 – der versicherte Teil aber auf rund CHF 13'500.

Der Lohn halbiert sich, die Altersgutschriften sinken um rund drei Viertel. Das ist kein Rechenfehler, sondern die Funktionsweise des Koordinationsabzugs – und der Hauptgrund für die Vorsorgelücke bei Teilzeitarbeit, die überwiegend Frauen trifft.

Zwei Dinge helfen. Viele Pensionskassen kennen einen anteiligen Koordinationsabzug, wenden ihn aber teilweise nur auf Anfrage an; die Frage kostet nichts. Und wer unter die Eintrittsschwelle von 22’680 fällt, ist gar nicht mehr obligatorisch versichert – dann bleibt nur die Säule 3a als Ausbaumöglichkeit.

Mehrere Arbeitgeber: die Schwelle gilt pro Anstellung

Wer bei drei Arbeitgebern je CHF 15'000 verdient, kommt auf CHF 45'000 Jahreslohn – und ist in keiner der drei Anstellungen obligatorisch in der Pensionskasse, weil jede einzeln unter der Eintrittsschwelle von 22’680 bleibt.

Es gibt einen Ausweg, den kaum jemand kennt: die freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, entweder für den Gesamtlohn oder für einzelne Anstellungen. Der Antrag muss aktiv gestellt werden; von selbst passiert nichts. Für Menschen mit mehreren Teilzeitpensen ist das oft der einzige Weg zu einer zweiten Säule überhaupt.

Häufige Fragen

Lohnt sich Teilzeit finanziell?+

Oft ja fürs Wohlbefinden – aber prüfe vorher, ob das Budget das tiefere Netto trägt und welche Vorsorgelücke entsteht.

Wie viel weniger verdiene ich bei 80 Prozent?+

Brutto 20 %, netto meist nur 15 bis 18 % – weil die Steuerprogression mitsinkt und Pendel- sowie Verpflegungskosten teilweise wegfallen.

Was passiert mit meiner Pensionskasse?+

Der versicherte Lohn sinkt wegen des Koordinationsabzugs überproportional. Unter der BVG-Eintrittsschwelle entfällt die Versicherungspflicht ganz.

Wie gleiche ich die Vorsorgelücke aus?+

Über die Säule 3a, über freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und über die Prüfung, ob die Kasse den Koordinationsabzug anteilig kürzt.

Ab welchem Pensum bin ich in der Pensionskasse versichert?+

Massgebend ist der Jahreslohn beim einzelnen Arbeitgeber, nicht das Pensum. Wer die BVG-Eintrittsschwelle knapp verfehlt, bleibt ohne Anbindung.

Wie viel netto bleibt bei 60 Prozent?+

Bei CHF 6'000 Bruttolohn auf 100 Prozent sind es bei 60 Prozent rund CHF 3'600 brutto und etwa CHF 3'100 netto – die Steuerprogression senkt den Verlust gegenüber der reinen Pensumsrechnung.

Welche Ansprüche werden am häufigsten übersehen?+

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung und kommunale Betreuungssubventionen. Alle setzen einen eigenen Antrag voraus.

Was muss ich nach einer Veränderung neu prüfen?+

Prämienverbilligung, Steuertarif und Prämienregion. Keine dieser Anpassungen erfolgt automatisch – sie brauchen eine Meldung.

Was kostet ein Lebensübergang einmalig?+

Je nach Situation CHF 3'000 bis 9'000 für Kaution, Umzug und Neuanschaffungen – meist geballt in einem Monat.

Wie stark sinkt meine Pensionskasse bei 50 Prozent Pensum?+

Deutlich stärker als der Lohn. Wegen des Koordinationsabzugs von rund 26’460 kann sich der versicherte Lohn bei halbiertem Pensum auf ein Viertel reduzieren. Frag deine Pensionskasse, ob sie einen anteiligen Koordinationsabzug anwendet – manche tun es nur auf Anfrage.

Lohnt sich Teilzeit finanziell überhaupt?+

Rechne drei Effekte zusammen statt nur den Lohn: die überproportional sinkende Vorsorge, die tiefere Steuerprogression und allenfalls wegfallende Betreuungskosten. In manchen Konstellationen bleibt vom zusätzlichen Pensum netto erstaunlich wenig – in anderen kostet die Reduktion die Altersvorsorge mehr, als sie im Alltag einbringt.

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