- Du erklärst das Dreieck der Pflegefinanzierung zwischen Krankenkasse, Kanton und Bewohnenden.
- Du unterscheidest Pflege, Betreuung und Hotellerie auf einer Heimrechnung.
- Du schätzt die monatlichen Eigenkosten eines Heimplatzes ab.
Das Dreieck der Pflegefinanzierung
Seit 2011 teilen sich drei Parteien die Pflegekosten im Heim und bei der Spitex: Die Krankenkasse zahlt einen fixen Beitrag je Pflegestufe, die Bewohnenden einen begrenzten Anteil, und den Rest übernimmt der Kanton oder die Gemeinde. Dein Anteil ist gesetzlich auf 20 % des höchsten Krankenkassenbeitrags begrenzt – im Heim rund CHF 23.00 pro Tag.
Das klingt beruhigend, gilt aber nur für die Pflege im engeren Sinn: ärztlich angeordnete Leistungen wie Körperpflege, Medikamente oder Wundversorgung.
Quelle: KVG Art. 25a; ELG; Merkblätter AHV/IV 3.01 (HE) und 5.01 (EL)
Die drei Zeilen der Heimrechnung
Jede Heimrechnung besteht aus drei Teilen. Die Pflege ist weitgehend versichert. Die Betreuung – Begleitung, Aktivierung, Präsenz – und die Hotellerie – Zimmer, Essen, Wäsche, Reinigung – zahlen die Bewohnenden selbst. Die Hotellerie kostet je nach Heim etwa CHF 120 bis CHF 220 pro Tag, die Betreuung CHF 20 bis CHF 60.
Genau hier entsteht die Lücke zwischen Rente und Rechnung – nicht bei der Pflege.
| Hotellerie | CHF 160 / Tag |
| Betreuung | CHF 40 / Tag |
| Pflege-Eigenanteil (max.) | CHF 23.00 / Tag |
| Renten (AHV + PK) | CHF 4’200 / Monat |
Richtwerte; Heime veröffentlichen ihre eigene Taxordnung. Persönliche Auslagen kommen dazu.
Pflegestufen – weniger wichtig als gedacht
Der Pflegebedarf wird mit Instrumenten wie BESA oder RAI erfasst und in zwölf Stufen eingeteilt, je 20 Minuten Pflege pro Tag. Eine höhere Stufe erhöht die gesamten Pflegekosten, aber kaum deinen Anteil, weil dieser gedeckelt ist.
Was sich mit wachsendem Bedarf stärker verändert, ist oft die Betreuungstaxe, etwa auf einer Demenzabteilung. Wer ein Heim auswählt, sollte deshalb die vollständige Taxordnung verlangen und alle Posten auf einen Monat hochrechnen.
- Taxordnung verlangen und auf einen Monat hochrechnen
- Zusatzposten erfragen: Wäsche, Telefon, Coiffeur, Begleitungen
- Regel für Spital- und Ferienabwesenheiten klären
Spitex: dieselbe Logik
Auch bei der Pflege zu Hause zahlen Krankenkasse und Kanton die ärztlich verordnete Pflege bis auf einen begrenzten Eigenanteil. Hauswirtschaft und Betreuung – Putzen, Kochen, Einkaufen, Begleitung – sind nicht versichert und kosten bei privaten Anbietern oft CHF 40 bis 70 pro Stunde.
Zu Hause sind die Kosten anfangs tiefer, steigen aber mit dem Betreuungsbedarf schnell. Wer rund um die Uhr Begleitung braucht, kommt im Heim oft günstiger weg als mit vielen privat eingekauften Stunden.
Kantonale Unterschiede
Die Restfinanzierung ist Sache der Kantone, und sie regeln sie unterschiedlich. Manche setzen Höchsttaxen für Hotellerie und Betreuung fest, andere überlassen die Tarife den Heimen. Einige Kantone verlangen den Eigenanteil an der Pflege nicht in voller Höhe. Deshalb können die Eigenkosten für einen vergleichbaren Platz zwischen Kantonen um mehrere tausend Franken pro Jahr auseinanderliegen.
Für Familien, deren Eltern in einem anderen Kanton wohnen, lohnt sich ein früher Blick auf die dortigen Regeln. Ein Umzug in den Wohnkanton der Kinder ist möglich, kann aber Folgen für die Restfinanzierung und die Ergänzungsleistungen haben, weil der bisherige Wohnkanton oft noch eine Zeit lang zuständig bleibt.
Ein Fallbeispiel durchgerechnet
Frau L., 86, tritt nach einem Sturz in ein Pflegeheim ein. Ihre AHV-Rente beträgt CHF 2’300, die Pensionskassenrente CHF 1’400, zusammen CHF 3’700. Das Heim verrechnet CHF 165 Hotellerie und CHF 38 Betreuung pro Tag, dazu den Pflegeanteil von gut CHF 23. Pro Monat ergibt das rund CHF 6’870.
Die Lücke von etwa CHF 3’170 pro Monat deckt sie zunächst aus ihrem Ersparten von CHF 90’000. Nach etwa zwei Jahren wäre es aufgebraucht – aber schon vorher, sobald ihr Vermögen unter die Schwelle fällt, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Der wichtigste Schritt ist darum der rechtzeitige Antrag, nicht das Warten, bis das Konto leer ist.
- Renten: CHF 3’700 pro Monat
- Heimkosten: rund CHF 6’870 pro Monat
- Lücke: rund CHF 3’170 pro Monat
- Nächster Schritt: EL-Antrag im Eintrittsmonat prüfen
Betreutes Wohnen als Zwischenstufe
Zwischen der eigenen Wohnung und dem Pflegeheim liegt das betreute Wohnen: eine altersgerechte Wohnung mit Notruf, Ansprechperson und wählbaren Dienstleistungen. Die Miete ist meist höher als für eine normale Wohnung, dazu kommt eine Pauschale für den Grundservice. Pflege wird über die Spitex abgerechnet, wie zu Hause.
Für viele ist das eine gute Lösung, solange der Pflegebedarf gering ist. Finanziell wichtig: Die Ergänzungsleistungen anerkennen die Mehrkosten des betreuten Wohnens je nach Kanton nur teilweise. Wer mit einem knappen Budget plant, sollte das vor einem Umzug klären – sonst fehlt am Ende genau der Betrag für den Service, der das betreute Wohnen ausmacht.
- 1Pflege ist weitgehend versichert; dein Anteil ist auf rund CHF 23 pro Tag gedeckelt.
- 2Hotellerie und Betreuung zahlen die Bewohnenden selbst – dort entsteht die Lücke.
- 3Ein Heimplatz kostet die Bewohnenden typischerweise CHF 5’000 bis 9’000 pro Monat.
- 4Bei hohem Betreuungsbedarf ist das Heim oft günstiger als Pflege zu Hause.
- Hotellerie
- Teil der Heimtaxe für Zimmer, Essen, Wäsche und Reinigung; von den Bewohnenden selbst bezahlt.
- Restfinanzierung
- Anteil der Pflegekosten, den Kanton oder Gemeinde nach Krankenkasse und Eigenanteil übernehmen.
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Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-10-06
