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9 Min. Lektion

Vorbezug, Aufschub und Plafonierung

Nach dieser Lektion
  • Du berechnest, wie ein Vorbezug oder Aufschub die Rente verändert.
  • Du erklärst die Plafonierung der Ehepaarrente.
  • Du beurteilst, für wen ein Vorbezug finanziell sinnvoll sein kann.

Vorwissen: Grundlagen der AHV-Rente (Lektion 1)

Flexibel zwischen 63 und 70

Das Referenzalter liegt für Frauen und Männer bei 65. Seit der Reform AHV 21 lässt sich die Rente monatsgenau zwischen 63 und 70 beziehen, auch teilweise. Jedes Jahr Vorbezug kürzt die Rente lebenslang um rund 6,8 %. Wer aufschiebt, erhält einen lebenslangen Zuschlag.

Rente bei CHF 2’300 je nach Bezugsalter
63CHF 1’987
65CHF 2’300
67CHF 2’548
70CHF 3’025

Kürzung bzw. Zuschlag gelten lebenslang und auch für die 13. AHV-Rente.

Quelle: Bundesrat/BSV, Medienmitteilung vom 2.10.2026 (Renten 2027); Merkblätter AHV/IV 3.01, 3.04

Der Break-even

Beim Vorbezug erhältst du zwei Jahre länger eine Rente, aber jeden Monat weniger. Irgendwann holt die volle Rente den Vorsprung ein. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre liegt dieser Punkt grob im Alter von Anfang bis Mitte 80. Wer älter wird, fährt mit dem regulären Bezug besser.

Darum ist der Vorbezug keine reine Rechenfrage. Entscheidend sind Gesundheit, Lebenserwartung, andere Einkommen und die Steuerprogression. Für Menschen mit einer verkürzten Lebenserwartung oder einer finanziellen Brücke ohne andere Mittel kann er sinnvoll sein.

Die Plafonierung der Ehepaarrente

Beziehen beide Ehepartner eine Rente, erhalten sie zusammen höchstens 150 % der Maximalrente – ab 2027 also CHF 3’840 pro Monat. Liegt die Summe der beiden Einzelrenten darüber, werden beide anteilig gekürzt.

Konkubinatspaare sind nicht plafoniert, erhalten dafür keine Witwen- oder Witwerrente der AHV. Verheiratete profitieren im Gegenzug von Splitting, Hinterlassenenleistungen und dem Verwitwetenzuschlag.

Zwei Maximalrenten 2027
Einzelrente ACHF 2’560
Einzelrente BCHF 2’560
Summe ohne PlafondCHF 5’120
Plafond (150 %)CHF 3’840
Kürzung pro MonatCHF 1’280

Weiterarbeiten nach 65

Wer nach dem Referenzalter weiterarbeitet, zahlt auf das Einkommen über einem Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat weiter AHV-Beiträge. Seit AHV 21 können diese Beiträge die eigene Rente noch verbessern, wenn sie Lücken füllen oder das Durchschnittseinkommen anheben.

Kombiniert mit einem Aufschub kann das die Rente spürbar erhöhen. Für Selbständige, die ihr Geschäft schrittweise übergeben, ist ein Teilaufschub besonders interessant.

Den Vorbezug musst du spätestens im Monat vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen – besser drei bis vier Monate vorher. Den Aufschub erklärst du innerhalb eines Jahres nach dem Referenzalter.

Ein Rechenbeispiel zum Break-even

Nehmen wir eine Rente von CHF 2’300 im Monat. Bei einem Vorbezug um zwei Jahre sinkt sie lebenslang um rund 13,6 Prozent auf etwa CHF 1’990. In den zwei Vorbezugsjahren fliessen so rund CHF 51’700 inklusive 13. Rente. Ab 65 fehlen jeden Monat rund CHF 310, also etwa CHF 4’000 pro Jahr inklusive 13. Rente.

Geteilt ergibt das knapp 13 Jahre: Ab etwa 78 wäre der Vorsprung aufgebraucht, danach fährt der reguläre Bezug besser. Steuern, eine allfällige Anlage des vorbezogenen Geldes und Übergangsregeln für die Frauenjahrgänge verschieben diesen Punkt. Die Rechnung zeigt aber das Prinzip: Wer gesund ist und eine durchschnittliche Lebenserwartung hat, verliert mit dem Vorbezug langfristig Geld.

Für Frauen der Übergangsjahrgänge 1961 bis 1969 gelten bei einem Vorbezug reduzierte Kürzungssätze – die Ausgleichskasse rechnet das individuell.

Teilbezug und Kombinationen

Seit der Reform AHV 21 lässt sich ein Teil der Rente vorbeziehen oder aufschieben, zum Beispiel 40 Prozent ab 63 und der Rest ab 65. So lässt sich ein gleitender Übergang in die Pensionierung finanzieren, ohne die ganze Rente lebenslang zu kürzen. Auch die Pensionskasse kennt oft Teilpensionierungen.

Wer plant, sollte AHV, Pensionskasse und Säule 3a gemeinsam betrachten. Häufig ist es günstiger, eine Lücke vor 65 mit Kapital aus der Säule 3a zu überbrücken und die AHV ungekürzt zu beziehen. Die Säule-3a-Bezüge lassen sich zudem über mehrere Jahre staffeln, was die Steuerprogression bricht.

Die Verwitwetenrente und der Zuschlag

Stirbt ein Ehepartner, erhält der überlebende Partner unter bestimmten Voraussetzungen eine Witwen- oder Witwerrente. Erreicht er selbst das Referenzalter, wird nicht beides ausbezahlt, sondern die höhere der beiden Leistungen. Zusätzlich gibt es einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent auf die eigene Altersrente, wiederum höchstens bis zur Maximalrente.

Für die Planung heisst das: Mit dem Tod eines Partners fällt die Plafonierung weg, das Haushaltseinkommen aus der AHV sinkt aber trotzdem deutlich, weil nur noch eine Rente fliesst. Wer gemeinsam plant, sollte deshalb auch das Szenario durchrechnen, in dem eine Person allein weiterlebt – mit Miete, Krankenkasse und den übrigen Fixkosten, die nur teilweise sinken.

Mit dem Tod eines Ehepartners fällt die Plafonierung weg – das Einkommen aus der AHV sinkt trotzdem, weil nur noch eine Rente fliesst.
Das Wichtigste in Kürze
  • 1Jedes Jahr Vorbezug kürzt die Rente lebenslang um rund 6,8 %; Aufschub bringt bis 31,5 % Zuschlag.
  • 2Der Break-even eines Vorbezugs liegt grob Anfang bis Mitte 80 – Gesundheit ist der wichtigste Faktor.
  • 3Ehepaare erhalten zusammen höchstens CHF 3’840 pro Monat (2027).
  • 4Weiterarbeiten nach 65 kann die Rente seit AHV 21 noch verbessern.
Begriffe dieser Lektion
Referenzalter
Alter, in dem die AHV-Rente ohne Kürzung oder Zuschlag beginnt; für Frauen und Männer 65.
Plafonierung
Begrenzung der beiden AHV-Renten eines Ehepaars auf zusammen 150 % der Maximalrente.

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