Nach dieser Lektion
- Du weisst, wie und bis wann eine Fristerstreckung möglich ist.
- Du unterscheidest Erstreckung der Einreichung von Aufschub der Zahlung.
- Du kennst das Vorgehen bei einer fehlerhaften Veranlagung.
Die Erstreckung
Die ordentliche Frist liegt in den meisten Kantonen im März, teilweise Ende Februar. Eine erste Erstreckung wird praktisch immer gewährt, oft bis September, und lässt sich meist online mit wenigen Klicks beantragen.
Weitere Erstreckungen sind möglich, teils kostenpflichtig und teils nur mit Begründung. Wer regelmässig bis zum Jahresende erstreckt, sollte prüfen, ob nicht eine höhere Akontozahlung sinnvoller wäre.
Diese Lektion ist Teil von BudgetHub Pro.
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Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-08-15
