- Du unterscheidest die drei gängigen Kontenmodelle für Paare.
- Du berechnest proportionale Beiträge bei unterschiedlichen Einkommen.
- Du wählst ein Modell, das zu eurer Lebenssituation passt.
Vorwissen: Der erste Kassensturz zu zweit (Lektion 1)
Modell 1: alles gemeinsam
Beide Einkommen fliessen auf ein gemeinsames Konto, alle Ausgaben laufen darüber. Das ist einfach und verbindend, setzt aber viel Vertrauen und ähnliche Ausgabengewohnheiten voraus. Bei einer Trennung ist die Aufteilung oft schwierig, besonders im Konkubinat, wo kein Güterrecht gilt.
Modell 2: alles getrennt
Jede Person behält ihr Geld und die gemeinsamen Kosten werden hälftig geteilt. Das fühlt sich unabhängig an, wird aber unfair, wenn die Einkommen stark auseinanderliegen: Wer weniger verdient, hat nach der Miete deutlich weniger übrig.
Modell 3: proportional – oft das fairste
Für die gemeinsamen Kosten gibt es ein Haushaltskonto, auf das beide im Verhältnis ihrer Einkommen einzahlen. Der Rest bleibt auf den eigenen Konten. So bleibt beiden nach den gemeinsamen Kosten ein ähnlicher Anteil ihres Einkommens.
| Einkommen A (netto) | CHF 7’000 (64 %) |
| Einkommen B (netto) | CHF 4’000 (36 %) |
| Beitrag A ans Haushaltskonto | CHF 3’055 |
| Beitrag B ans Haushaltskonto | CHF 1’745 |
Bei hälftiger Teilung (je CHF 2’400) blieben B nur 40 %, A 66 %.
Teilzeit und unbezahlte Arbeit
Wenn eine Person für Kinder oder Haushalt Teilzeit arbeitet, greift jedes Modell zu kurz, das nur Löhne betrachtet. Unbezahlte Arbeit ist ein Beitrag an den gemeinsamen Haushalt. Viele Paare gleichen das aus, indem das gemeinsame Konto auch die Säule 3a der Person mit dem tieferen Pensum finanziert – das verhindert eine Vorsorgelücke, die sich sonst über Jahre aufbaut.
Die praktische Umsetzung
Für das proportionale Modell braucht es drei Konten: je ein eigenes Lohnkonto und ein gemeinsames Haushaltskonto. Auf das Haushaltskonto gehen per Dauerauftrag die vereinbarten Beiträge am Lohntag; von dort laufen Miete, Krankenkassen der Kinder, Lebensmittel, Strom und gemeinsame Abos. Was auf den eigenen Konten bleibt, gehört der jeweiligen Person.
Eine gemeinsame Karte für das Haushaltskonto erleichtert den Alltag. Einmal im Monat lohnt sich ein Blick darauf, ob die Beiträge noch reichen – Preise und Bedürfnisse ändern sich, und die Beiträge sollten mitwachsen.
- Zwei Lohnkonten plus ein Haushaltskonto
- Beiträge per Dauerauftrag am Lohntag
- Gemeinsame Karte nur für das Haushaltskonto
- Beiträge jährlich oder bei Lohnänderungen anpassen
Wann das Modell wechseln sollte
Ein Modell, das zu zweit ohne Kinder gut funktioniert, passt oft nicht mehr, wenn ein Kind kommt oder eine Person das Pensum reduziert. Dann verschiebt sich das Einkommensverhältnis stark, während die gemeinsamen Kosten steigen. Wer am Prozentsatz festhält, belastet die Person mit dem kleineren Einkommen unverhältnismässig.
Ein guter Zeitpunkt für eine Neuverhandlung ist jede grössere Veränderung: Geburt, Pensumswechsel, Umzug, Lohnsprung. Dabei geht es nicht um Buchhaltung, sondern um die Frage, ob sich beide fair behandelt fühlen.
Ein Fallbeispiel mit Kind
Anna und Luca verdienen anfangs CHF 6’500 und CHF 6’000 netto und teilen die gemeinsamen Kosten von CHF 4’800 proportional. Nach der Geburt reduziert Anna auf 60 Prozent und verdient noch CHF 3’900, die gemeinsamen Kosten steigen auf CHF 5’600. Proportional würde Anna nun rund CHF 2’200 beitragen, Luca rund CHF 3’400 – und Anna bliebe trotzdem deutlich weniger zur freien Verfügung.
Die beiden entscheiden, dass das Haushaltskonto zusätzlich Annas Säule 3a mit CHF 300 pro Monat finanziert. So gleichen sie einen Teil der Vorsorgelücke aus, die durch das reduzierte Pensum entsteht, und sehen die Betreuung als gemeinsame Aufgabe.
Steuern und Erspartes im Blick
Für Ehepaare werden die Einkommen und Vermögen gemeinsam besteuert – unabhängig davon, auf welchem Konto das Geld liegt. Für Konkubinatspaare zählt dagegen jedes Konto einzeln. Gemeinsame Konten im Konkubinat werden in der Regel je zur Hälfte zugerechnet, es sei denn, die Beiträge sind klar dokumentiert.
Erspartes auf einem gemeinsamen Konto gehört bei einer Trennung im Konkubinat grundsätzlich beiden je zur Hälfte, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wer deutlich mehr einbezahlt hat, muss das belegen können. Ein separates Sparkonto pro Person oder eine schriftliche Vereinbarung über die Anteile schafft hier Klarheit, bevor Streit entsteht.
Die Faustregel
Das beste Kontenmodell ist das, bei dem sich beide fair behandelt fühlen und das ohne grossen Aufwand funktioniert. Wählt bewusst, schreibt die Regeln kurz auf und überprüft sie jedes Jahr. Ein Modell, das nie hinterfragt wird, passt irgendwann nicht mehr zur Lebenssituation.
- 1Gemeinsam, getrennt oder proportional – jedes Modell hat Vor- und Nachteile.
- 2Bei unterschiedlichen Einkommen ist das proportionale Modell meist am fairsten.
- 3Unbezahlte Arbeit ist ein Beitrag an den Haushalt und gehört in die Rechnung.
- 4Ein Ausgleich über die Säule 3a schützt die Vorsorge der Person mit tieferem Pensum.
- Haushaltskonto
- Gemeinsames Konto für die geteilten Kosten eines Paares.
- Proportionales Modell
- Aufteilung gemeinsamer Kosten im Verhältnis der Einkommen.
Setze dieses Wissen direkt mit deinen echten Zahlen um.
Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-10-06
