- Du prüfst, ob bei dir ein Herabsetzungsanspruch besteht.
- Du berechnest die Höhe der möglichen Senkung.
- Du kennst den Ablauf bis zur Schlichtungsbehörde.
Der Mechanismus
Bestandsmieten in der Schweiz sind an den Referenzzinssatz gekoppelt, den der Bund quartalsweise publiziert. Sinkt er unter den Satz, auf dem dein Mietzins beruht, entsteht ein Anspruch auf Herabsetzung.
Dieser Anspruch besteht von Gesetzes wegen – aber er wird nicht automatisch umgesetzt. Die Vermieterschaft muss eine Erhöhung mitteilen, eine Senkung dagegen muss die Mieterschaft verlangen. Diese Asymmetrie ist der Grund, warum viele mehr zahlen, als sie müssten.
Die Rechnung
Als Faustregel sind rund 2,91 Prozent Senkung je Viertelprozentpunkt anwendbar, um den der Referenzzinssatz gesunken ist.
| Nettomietzins aktuell | CHF 1’800 |
| Referenzzins bei letzter Anpassung | 1,75 % |
| Aktueller Referenzzins | 1,25 % |
| Differenz: 2 Viertelprozentpunkte | 2 × 2,91 % |
Die Vermieterschaft darf Teuerung und allgemeine Kostensteigerungen gegenrechnen – der tatsächliche Betrag fällt daher meist etwas tiefer aus.
Was du zuerst prüfst
Auf welchem Referenzzinssatz dein Mietzins beruht. Er steht auf der letzten Mietzinsanpassung oder im Mietvertrag. Fehlt die Angabe, kannst du sie bei der Verwaltung erfragen.
Ausgeschlossen sind indexierte Mieten, Staffelmieten und staatlich verbilligte Wohnungen – dort greift der Mechanismus nicht, und ein Begehren läuft ins Leere.
Der Ablauf
Er ist überschaubar und braucht keine anwaltliche Hilfe:
- Schriftliches Herabsetzungsbegehren an die Vermieterschaft, mit Begründung und gewünschtem Termin.
- Die Vermieterschaft hat 30 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort.
- Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort: innert 30 Tagen die kantonale Schlichtungsbehörde anrufen.
- Das Schlichtungsverfahren ist im Mietrecht grundsätzlich kostenlos.
Die Sorge, die viele zurückhält
Die Angst vor einer Kündigung als Reaktion. Sie ist verständlich und rechtlich weitgehend unbegründet: Eine Kündigung, die als Reaktion auf die Geltendmachung eines Rechts erfolgt, gilt als Rachekündigung und ist anfechtbar.
Der Schutz ist nicht absolut, aber er ist real – und die Alternative besteht darin, dauerhaft zu viel zu zahlen. Bei CHF 105 monatlich sind das über fünf Jahre CHF 6'300.
- 1Der Anspruch besteht von Gesetzes wegen, muss aber von der Mieterschaft verlangt werden.
- 2Rund 2,91 % Senkung je Viertelprozentpunkt – bei CHF 1'800 Nettomiete etwa CHF 52 pro Stufe.
- 3Keine Rückwirkung: Jeder Monat Zuwarten ist verloren.
- 4Bei Ablehnung: Schlichtungsbehörde innert 30 Tagen, kostenlos und ohne Anwalt.
- Herabsetzungsbegehren
- Schriftliches Verlangen der Mieterschaft nach Senkung des Mietzinses, gestützt auf einen gesunkenen Referenzzinssatz.
- Rachekündigung
- Kündigung als Reaktion auf die Geltendmachung eines Mieterrechts. Sie ist anfechtbar.
Setze dieses Wissen direkt mit deinen echten Zahlen um.
Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-08-15
