Nach dieser Lektion
- Du unterscheidest zulässige von unzulässigen Nebenkostenpositionen.
- Du nutzt dein Einsichtsrecht in die Originalbelege.
- Du beanstandest eine Abrechnung formell korrekt.
Die Grundregel
Nebenkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich und einzeln aufgeführt sind. Eine Sammelklausel wie «übrige Nebenkosten» genügt nicht.
Das ist keine Formalie: Was nicht im Vertrag steht, ist mit dem Nettomietzins abgegolten – auch wenn es tatsächlich angefallen ist.
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Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-08-15
