Kinderzulagen einplanen
Familienzulagen (mind. CHF 200.– pro Kind und Monat, kantonal unterschiedlich) gehören klar budgetiert – idealerweise teilweise gespart.
Second-Hand und Tauschen
Kinderkleidung und -ausrüstung gebraucht zu kaufen spart enorm, ohne Komfortverlust.
Leg das in BudgetHub als Sparziel mit Zieldatum an – der Monatsbetrag ergibt sich dann von selbst, statt vom Restbudget abzuhängen.
Früh fürs Kind sparen
Ein Jugendsparkonto, das Anlegen der Kinderzulagen und später die Säule 3a ab dem ersten Lohn: Schon kleine Beträge wachsen über die lange Zeit deutlich.
Was in dieser Phase Vorrang hat
Der Notgroschen, und zwar eher sechs als drei Monatsausgaben. Mit Kindern ist die Zahl möglicher unerwarteter Ausgaben grösser, und ein Einkommensausfall trifft mehr Personen.
Danach die eigene Vorsorge vor dem Sparen für die Kinder. Das klingt hart und ist es nicht: Für die Ausbildung der Kinder gibt es Stipendien und Darlehen, für die eigene Altersvorsorge nicht.
Die Familienposten, die untergehen
Mittagstisch, Hort, Musikunterricht, Vereinsbeiträge, Klassenlager und Kleidung im Wachstum – zusammen CHF 300 bis 600 im Monat. Ohne eigene Kategorien landen sie in «Diverses» und werden unsichtbar.
Auf der Einnahmenseite gehören Familienzulagen, Prämienverbilligung und Betreuungssubventionen als eigene Zeilen hinein. Bei zwei Kindern summieren sie sich auf CHF 500 bis 800 monatlich.
Familienzulagen richtig beziehen
Pro Kind wird nur einmal bezahlt. Vorrang hat der erwerbstätige Elternteil mit elterlicher Sorge; bei gemeinsamer Sorge jener im Kanton mit dem höheren Ansatz. Massgebend ist in der Regel der Arbeits-, nicht der Wohnkanton.
Arbeiten beide Eltern in Kantonen mit unterschiedlichen Ansätzen, besteht Anspruch auf eine Differenzzahlung. Sie muss beantragt werden und wird nicht von Amtes wegen geprüft.
Betreuungskosten und Steuern
Kinderbetreuungskosten sind im Rahmen kantonaler und eidgenössischer Obergrenzen abziehbar – aber nur die durch Erwerbstätigkeit verursachte Betreuung, nicht jene während der Freizeit.
Mehrere Kantone haben die Obergrenzen in den letzten Jahren erhöht. Wer die Quittungen sammelt, holt hier oft einen vierstelligen Abzug.
Wem das Geld auf dem Kinderkonto gehört
Rechtlich dem Kind. Eltern verwalten es bis zur Volljährigkeit, dürfen es aber nur im Interesse des Kindes verwenden – nicht für Haushaltsausgaben oder eigene Zwecke.
Ab 18 verfügt das Kind frei darüber. Wer das vermeiden will, spart auf einem eigenen Konto und übergibt später bewusst – das ist zulässig und vermeidet Enttäuschungen auf beiden Seiten.
