Wie die Entschädigung funktioniert
Die Erwerbsersatzordnung ersetzt einen Teil des Einkommens, das während des Dienstes wegfällt. Der Sold der Armee ist etwas anderes und deutlich kleiner – er ist ein Taschengeld, kein Lohnersatz.
Wer vorher gearbeitet hat, erhält 80 Prozent des durchschnittlichen Vordiensteinkommens innerhalb der geltenden Grenzen. Wer vorher studiert hat oder nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestansatz für Rekruten – ein Betrag, der die Grundbedürfnisse abdeckt, aber keine laufenden Wohnkosten.
Die Fixkosten laufen weiter
Das ist der Kern des Problems, und er wird regelmässig unterschätzt:
- Miete oder WG-Zimmer laufen weiter, auch wenn du in der Kaserne bist.
- Die Krankenkassenprämie bleibt geschuldet – Dienst befreit nicht davon.
- Handyabo, Versicherungen und Abos laufen weiter.
- Wer eine Ausbildung unterbricht, hat unter Umständen weiterhin Gebühren.
Ein Beispiel, das die Lücke zeigt
Wer ein WG-Zimmer für CHF 700 und eine Krankenkassenprämie von CHF 300 hat, muss allein dafür CHF 1'000 im Monat aufbringen – bevor überhaupt etwas gegessen ist. Bei achtzehn Wochen Dienst sind das rund CHF 4'200 an Fixkosten, die weiterlaufen.
Die Erwerbsersatzentschädigung deckt davon einen Teil; bei wem sie auf dem Mindestansatz liegt, bleibt eine spürbare Lücke. Diese Zahl vorher zu kennen ist der ganze Punkt.
Was sich vorher regeln lässt
Der beste Zeitpunkt für die Vorbereitung ist der Monat vor dem Einrücken, nicht die erste Dienstwoche:
- Prämienverbilligung neu prüfen – das tiefere Einkommen kann einen Anspruch auslösen, der vorher nicht bestand.
- Abos, die während des Dienstes nicht nutzbar sind, sistieren oder kündigen.
- Wenn möglich vorher ansparen: Die Differenz zwischen bisherigem Einkommen und Entschädigung mal die Dienstwochen ergibt den Bedarf.
- Bei Studierenden: prüfen, ob Stipendien oder Ausbildungsbeiträge weiterlaufen.
Wenn es trotzdem nicht aufgeht
Das ist keine Ausnahmesituation, sondern häufig – besonders bei jungen Erwachsenen mit eigener Wohnung. Bei den Sozialdiensten der Gemeinden und bei den Fachstellen gibt es Beratung dazu, und in Härtefällen bestehen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten.
Wenn sich das gerade nach deiner Situation anhört: Die Schweizer Budget- und Schuldenberatungsstellen sind kostenlos, vertraulich und beraten auch Minderjährige. Eine Übersicht findest du unter Fachstellen. Früh hinzugehen ist keine Kapitulation, sondern der Schritt, der die Sache klein hält.
In BudgetHub siehst du auf einen Blick, wohin dein Geld tatsächlich geht – ohne Bankverknüpfung, ohne dass jemand mitliest.
AHV-Beiträge ab dem ersten Lohn
Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag sind Erwerbseinkommen AHV-pflichtig. Die Beiträge sind klein, zählen aber als Beitragsjahre – und Lücken lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen.
Wer eine erwerbsfreie Zeit plant, sollte den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger prüfen. Ein fehlendes Beitragsjahr kürzt die spätere Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft.
Die erste Steuererklärung
Ab der Volljährigkeit bist du eigenständig steuerpflichtig, unabhängig vom Einkommen. Wer sie nicht einreicht, wird nach Ermessen eingeschätzt – regelmässig zu hoch, mit Mahngebühren obendrauf.
Abziehbar sind Berufsauslagen wie Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung. Bei einem Lehrlings- oder Studierendenlohn wirkt dieser Abzug prozentual besonders stark.
Vorsorge früh beginnen
Der Zinseszins wirkt über die Zeit, nicht über die Höhe. Wer mit 25 CHF 200 monatlich in die Säule 3a einzahlt, steht mit 65 besser da als jemand, der mit 40 CHF 400 einzahlt.
Vor der 3a kommt allerdings der Notgroschen: 3a-Geld ist bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden.
