Einstieg

RS und Zivildienst: Was die Erwerbsersatzordnung deckt – und was nicht

Kurz beantwortet: Während Militär- oder Zivildienst zahlt die Erwerbsersatzordnung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, mit einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Für Studierende und Personen ohne vorheriges Einkommen greift der Mindestansatz – und der deckt laufende Fixkosten oft nicht.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Wie die Entschädigung funktioniert

Die Erwerbsersatzordnung ersetzt einen Teil des Einkommens, das während des Dienstes wegfällt. Der Sold der Armee ist etwas anderes und deutlich kleiner – er ist ein Taschengeld, kein Lohnersatz.

Wer vorher gearbeitet hat, erhält 80 Prozent des durchschnittlichen Vordiensteinkommens innerhalb der geltenden Grenzen. Wer vorher studiert hat oder nicht erwerbstätig war, erhält den Mindestansatz für Rekruten – ein Betrag, der die Grundbedürfnisse abdeckt, aber keine laufenden Wohnkosten.

Die Fixkosten laufen weiter

Das ist der Kern des Problems, und er wird regelmässig unterschätzt:

  • Miete oder WG-Zimmer laufen weiter, auch wenn du in der Kaserne bist.
  • Die Krankenkassenprämie bleibt geschuldet – Dienst befreit nicht davon.
  • Handyabo, Versicherungen und Abos laufen weiter.
  • Wer eine Ausbildung unterbricht, hat unter Umständen weiterhin Gebühren.

Ein Beispiel, das die Lücke zeigt

Wer ein WG-Zimmer für CHF 700 und eine Krankenkassenprämie von CHF 300 hat, muss allein dafür CHF 1'000 im Monat aufbringen – bevor überhaupt etwas gegessen ist. Bei achtzehn Wochen Dienst sind das rund CHF 4'200 an Fixkosten, die weiterlaufen.

Die Erwerbsersatzentschädigung deckt davon einen Teil; bei wem sie auf dem Mindestansatz liegt, bleibt eine spürbare Lücke. Diese Zahl vorher zu kennen ist der ganze Punkt.

Was sich vorher regeln lässt

Der beste Zeitpunkt für die Vorbereitung ist der Monat vor dem Einrücken, nicht die erste Dienstwoche:

  • Prämienverbilligung neu prüfen – das tiefere Einkommen kann einen Anspruch auslösen, der vorher nicht bestand.
  • Abos, die während des Dienstes nicht nutzbar sind, sistieren oder kündigen.
  • Wenn möglich vorher ansparen: Die Differenz zwischen bisherigem Einkommen und Entschädigung mal die Dienstwochen ergibt den Bedarf.
  • Bei Studierenden: prüfen, ob Stipendien oder Ausbildungsbeiträge weiterlaufen.

Wenn es trotzdem nicht aufgeht

Das ist keine Ausnahmesituation, sondern häufig – besonders bei jungen Erwachsenen mit eigener Wohnung. Bei den Sozialdiensten der Gemeinden und bei den Fachstellen gibt es Beratung dazu, und in Härtefällen bestehen zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten.

Wenn sich das gerade nach deiner Situation anhört: Die Schweizer Budget- und Schuldenberatungsstellen sind kostenlos, vertraulich und beraten auch Minderjährige. Eine Übersicht findest du unter Fachstellen. Früh hinzugehen ist keine Kapitulation, sondern der Schritt, der die Sache klein hält.

In BudgetHub siehst du auf einen Blick, wohin dein Geld tatsächlich geht – ohne Bankverknüpfung, ohne dass jemand mitliest.

AHV-Beiträge ab dem ersten Lohn

Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag sind Erwerbseinkommen AHV-pflichtig. Die Beiträge sind klein, zählen aber als Beitragsjahre – und Lücken lassen sich nur fünf Jahre rückwirkend schliessen.

Wer eine erwerbsfreie Zeit plant, sollte den Mindestbeitrag als Nichterwerbstätiger prüfen. Ein fehlendes Beitragsjahr kürzt die spätere Rente um rund 2,3 Prozent, dauerhaft.

Die erste Steuererklärung

Ab der Volljährigkeit bist du eigenständig steuerpflichtig, unabhängig vom Einkommen. Wer sie nicht einreicht, wird nach Ermessen eingeschätzt – regelmässig zu hoch, mit Mahngebühren obendrauf.

Abziehbar sind Berufsauslagen wie Arbeitsweg und auswärtige Verpflegung. Bei einem Lehrlings- oder Studierendenlohn wirkt dieser Abzug prozentual besonders stark.

Vorsorge früh beginnen

Der Zinseszins wirkt über die Zeit, nicht über die Höhe. Wer mit 25 CHF 200 monatlich in die Säule 3a einzahlt, steht mit 65 besser da als jemand, der mit 40 CHF 400 einzahlt.

Vor der 3a kommt allerdings der Notgroschen: 3a-Geld ist bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden.

Häufige Fragen

Wie viel bekomme ich während der RS?+

80 Prozent des durchschnittlichen Vordiensteinkommens innerhalb der geltenden Ober- und Untergrenzen. Ohne vorheriges Erwerbseinkommen greift der Mindestansatz für Rekruten.

Ist der Sold dasselbe wie die Erwerbsersatzentschädigung?+

Nein. Der Sold ist ein kleiner Betrag pro Diensttag, die Erwerbsersatzordnung ersetzt einen Teil des weggefallenen Einkommens. Beide zusammen ergeben deine Einnahmen während des Dienstes.

Muss ich während des Dienstes Krankenkassenprämien zahlen?+

Ja, die Prämie bleibt geschuldet. Wegen des tieferen Einkommens lohnt sich allerdings eine neue Prüfung des Anspruchs auf Prämienverbilligung.

Was tun, wenn die Miete während des Dienstes nicht gedeckt ist?+

Frühzeitig mit dem Sozialdienst der Wohngemeinde oder einer Budgetberatungsstelle sprechen. Es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, aber sie brauchen Vorlauf.

Was kostet eine AHV-Beitragslücke?+

Rund 2,3 Prozent der späteren Rente pro fehlendes Jahr, dauerhaft. Schliessen lassen sich Lücken nur fünf Jahre rückwirkend.

Muss ich mit 18 eine Steuererklärung einreichen?+

Ja, unabhängig vom Einkommen. Ohne Einreichung erfolgt eine Ermessenseinschätzung, die in der Regel höher ausfällt als die tatsächliche Steuer.

Ab wann lohnt sich die Säule 3a?+

Ab dem ersten AHV-pflichtigen Lohn, aber erst nach dem Notgroschen – 3a-Geld ist bis zur Pensionierung gebunden.

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