Reale vs. nominale Kaufkraft
Bleibt dein Lohn gleich, während die Preise steigen, sinkt deine reale Kaufkraft. Schon 2% Inflation halbieren die Kaufkraft über rund 35 Jahre.
Budget regelmässig anpassen
Überprüfe Kategorien wie Lebensmittel und Energie jährlich und passe die Beträge an die Realität an.
In BudgetHub baust du das in einer Stunde auf und brauchst danach zehn Minuten im Monat – der Aufwand liegt am Anfang, nicht im Unterhalt.
Was Inflation fürs Sparen bedeutet
Bei 2 % Teuerung sinkt die Kaufkraft von CHF 10’000 über 10 Jahre auf rund CHF 8’200. Langfristiges Sparen sollte die Inflation berücksichtigen – der Notgroschen bleibt trotzdem liquide.
Die Schweizer Besonderheit
Der Landesindex der Konsumentenpreise misst einen durchschnittlichen Warenkorb – und Krankenkassenprämien sind darin nicht enthalten. Für viele Haushalte war aber genau die Prämie der spürbarste Kostentreiber der letzten Jahre.
Die persönlich empfundene Teuerung liegt deshalb oft deutlich über der offiziellen, besonders bei Haushalten mit hohem Wohn- und Gesundheitskostenanteil.
Wie viel Aufwand nötig ist
Zehn Minuten pro Woche für die Erfassung und zwanzig Minuten am Monatsende für den Abgleich. Mehr Aufwand führt erfahrungsgemäss zum Abbruch, weniger zu Daten ohne Erkenntnis.
Der Monatsabgleich ist dabei der Teil, der wirkt. Wer nur erfasst und nie auswertet, hat Aufwand ohne Ertrag – das ist der häufigste Grund für Abbrüche nach sechs Wochen.
Der Unterschied zwischen Erfassen und Steuern
Eine rückblickende Auswertung erklärt den letzten Monat. Ein Budget entscheidet über den nächsten – der Unterschied liegt darin, ob ein Betrag pro Kategorie vor der Ausgabe sichtbar ist.
Praktisch heisst das: Der Blick ins Budget gehört vor den Einkauf, nicht danach. Alles andere ist Buchhaltung – nützlich für die Analyse, wirkungslos für die Steuerung.
Der Jahreswechsel als Prüftermin
Im Januar ändern sich Krankenkassenprämie, teilweise Miete und Abo-Preise, dazu die Steuerraten. Zusammen verschieben sie ein Budget oft um mehr als CHF 100 im Monat.
Eine Stunde im Januar ersetzt zwölf Monate Nachjustieren. Für Kündigungen ist allerdings der Oktober entscheidend – dann liegen die neuen Prämien vor.
Was das für Lohnverhandlungen bedeutet
Ein Teuerungsausgleich ist nur geschuldet, wenn er vertraglich oder im Gesamtarbeitsvertrag vereinbart ist. Sonst ist er Verhandlungssache – und ein unveränderter Lohn bedeutet real sinkende Kaufkraft.
Über fünf Jahre bei 1,5 Prozent Teuerung entspricht ein gleichbleibender Lohn einem realen Rückgang von rund sieben Prozent. Das ist ein sachliches Argument, unabhängig von der Leistungsbeurteilung.
