Schwankungen ausgleichen
Bilde Reserven für umsatzschwache Monate und trenne Geschäft und Privat klar.
Eigene Vorsorge & Steuern
Ohne Pensionskasse ist die Säule 3a besonders wichtig – und Steuern musst du selbst zurücklegen.
In BudgetHub bildest du unregelmässige Einnahmen als Bandbreite statt als Fixbetrag ab – so siehst du, welche Monate tragen und welche nicht.
Schwankende Einnahmen meistern
Als Selbstständige:r zahlst du dir am besten einen festen ‚Lohn‘ aufs Privatkonto und lässt den Rest auf dem Geschäftskonto. Wichtig sind Rückstellungen für Steuern, AHV und die eigene Vorsorge sowie ein grösseres Polster für magere Monate.
- Steuerrückstellung (monatlich beiseitelegen)
- AHV/Sozialversicherungen
- Eigene Vorsorge (Säule 3a, ggf. 2. Säule)
- Liquiditätspolster für Auftragsflauten
Die vier Rückstellungen
Sie fallen alle verzögert an und treffen deshalb unvorbereitet:
- AHV, IV und EO: rund 10 % des Einkommens, akonto verrechnet und später korrigiert.
- Steuern: je nach Kanton und Einkommen 15 bis 25 %.
- Vorsorge: ohne Pensionskasse ist die grosse Säule 3a mit bis zu 20 % des Erwerbseinkommens möglich.
- Auftragslose Monate: ein Puffer von mindestens drei bis sechs Monatsausgaben.
Die Nachzahlung im dritten Jahr
AHV-Beiträge werden zunächst akonto erhoben und erst nach der definitiven Steuerveranlagung korrigiert. Bei wachsendem Einkommen kommt deshalb im zweiten oder dritten Jahr eine Nachzahlung, mit der niemand rechnet – sie kann vierstellig ausfallen.
Der Posten, der als Erstes geopfert wird
Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.
Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.
Rückstellungen tragen durch Übergänge
In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.
Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.
Konkubinat: was fehlt ohne Trauschein
Kein gesetzliches Erbrecht, keine AHV-Hinterlassenenrente, kein Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was Verheiratete automatisch haben, muss hier aktiv geregelt werden.
Testament, Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag schliessen die wichtigsten Lücken.
Die Absicherung, die fehlt
Selbstständige sind nicht obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert und haben ohne eigene Lösung kein Krankentaggeld. Beides muss privat organisiert werden – oder das Risiko wird bewusst getragen.
Die Unfallversicherung läuft bei Selbstständigen über die Krankenversicherung oder eine freiwillige UVG-Deckung. Wer das nicht regelt, hat bei einem Unfall nur die Grundversicherung ohne Taggeld.
Die Säule 3a ist für dich deutlich grösser
Ohne Pensionskasse darfst du bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens 36’288 pro Jahr – statt der 7’258, die für Angestellte mit Pensionskasse gelten. Das ist der wirksamste Steuerhebel, den Selbstständige haben.
Bei CHF 90'000 Erwerbseinkommen sind das CHF 18'000 Einzahlung. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart das rund CHF 5'400 Steuern – im selben Jahr, in dem das Geld in die eigene Vorsorge fliesst statt an den Fiskus.
Der Haken ist die Liquidität: Die Einzahlung muss bis Ende Dezember erfolgen, oft im umsatzschwächsten Monat des Jahres. Wer monatlich zurücklegt statt im Dezember zu suchen, nutzt den Abzug zuverlässiger und vollständiger.
Vier Rückstellungen, nicht eine
Angestellte haben einen Abzug auf der Lohnabrechnung, Selbstständige vier getrennte Verpflichtungen. Erstens AHV, IV und EO mit bis zu 10 Prozent des Einkommens – akontiert und im Nachhinein definitiv abgerechnet. Zweitens die Steuern, ebenfalls akontiert und nachträglich korrigiert. Drittens die Säule 3a. Viertens der Notgroschen.
Bei den ersten beiden liegt die Gefahr in der Verzögerung: Ein gutes Jahr führt eineinhalb Jahre später zu höheren definitiven Rechnungen – oft in einem Jahr, das schlechter läuft. Wer die Rückstellung am Umsatz des laufenden Jahres bemisst statt an der letzten Rechnung, umgeht das.
Und ein Punkt, der regelmässig übersehen wird: Es gibt keine Arbeitslosenversicherung. Fällt der wichtigste Auftrag weg, gibt es keine Taggelder. Deshalb gilt hier nicht die übliche Empfehlung von 3 bis 6 Monatsausgaben, sondern eher das Doppelte.
