Lebenssituation

Budget als Selbstständige:r

Kurz beantwortet: Selbstständige sollten 40 bis 50 % jedes Zahlungseingangs sofort zurücklegen – für AHV, Steuern, Vorsorge und einkommenslose Monate. Wer den gesamten Eingang als verfügbar behandelt, gerät spätestens bei der ersten Steuerrechnung in Schwierigkeiten.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Schwankungen ausgleichen

Bilde Reserven für umsatzschwache Monate und trenne Geschäft und Privat klar.

Eigene Vorsorge & Steuern

Ohne Pensionskasse ist die Säule 3a besonders wichtig – und Steuern musst du selbst zurücklegen.

In BudgetHub bildest du unregelmässige Einnahmen als Bandbreite statt als Fixbetrag ab – so siehst du, welche Monate tragen und welche nicht.

Schwankende Einnahmen meistern

Als Selbstständige:r zahlst du dir am besten einen festen ‚Lohn‘ aufs Privatkonto und lässt den Rest auf dem Geschäftskonto. Wichtig sind Rückstellungen für Steuern, AHV und die eigene Vorsorge sowie ein grösseres Polster für magere Monate.

  • Steuerrückstellung (monatlich beiseitelegen)
  • AHV/Sozialversicherungen
  • Eigene Vorsorge (Säule 3a, ggf. 2. Säule)
  • Liquiditätspolster für Auftragsflauten

Die vier Rückstellungen

Sie fallen alle verzögert an und treffen deshalb unvorbereitet:

  • AHV, IV und EO: rund 10 % des Einkommens, akonto verrechnet und später korrigiert.
  • Steuern: je nach Kanton und Einkommen 15 bis 25 %.
  • Vorsorge: ohne Pensionskasse ist die grosse Säule 3a mit bis zu 20 % des Erwerbseinkommens möglich.
  • Auftragslose Monate: ein Puffer von mindestens drei bis sechs Monatsausgaben.

Die Nachzahlung im dritten Jahr

AHV-Beiträge werden zunächst akonto erhoben und erst nach der definitiven Steuerveranlagung korrigiert. Bei wachsendem Einkommen kommt deshalb im zweiten oder dritten Jahr eine Nachzahlung, mit der niemand rechnet – sie kann vierstellig ausfallen.

Der Posten, der als Erstes geopfert wird

Die Vorsorge. Säule 3a und Pensionskassenanbindung verschwinden bei knappem Budget zuerst, weil sie keine Mahnung schicken. Die Folgen zeigen sich erst Jahrzehnte später.

Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung. Und bei Kinderbetreuung lohnt die Prüfung der Erziehungsgutschriften – sie werden bei der Rentenberechnung angerechnet.

Rückstellungen tragen durch Übergänge

In Übergangsphasen fallen Kosten geballt an: Kaution, Umzug, Neuanschaffungen, doppelte Mietzinsen. Wer sie aus dem laufenden Monat deckt, greift zur Kreditkarte – und zahlt Zinsen für einen vorhersehbaren Vorgang.

Als Orientierung: Jede grössere Lebensveränderung kostet einmalig CHF 3'000 bis 9'000. Diese Grössenordnung als eigenes Sparziel zu führen ist die günstigste Absicherung.

Konkubinat: was fehlt ohne Trauschein

Kein gesetzliches Erbrecht, keine AHV-Hinterlassenenrente, kein Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was Verheiratete automatisch haben, muss hier aktiv geregelt werden.

Testament, Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag schliessen die wichtigsten Lücken.

Die Absicherung, die fehlt

Selbstständige sind nicht obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert und haben ohne eigene Lösung kein Krankentaggeld. Beides muss privat organisiert werden – oder das Risiko wird bewusst getragen.

Die Unfallversicherung läuft bei Selbstständigen über die Krankenversicherung oder eine freiwillige UVG-Deckung. Wer das nicht regelt, hat bei einem Unfall nur die Grundversicherung ohne Taggeld.

Die Säule 3a ist für dich deutlich grösser

Ohne Pensionskasse darfst du bis zu 20 Prozent des Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen, höchstens 36’288 pro Jahr – statt der 7’258, die für Angestellte mit Pensionskasse gelten. Das ist der wirksamste Steuerhebel, den Selbstständige haben.

Bei CHF 90'000 Erwerbseinkommen sind das CHF 18'000 Einzahlung. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent spart das rund CHF 5'400 Steuern – im selben Jahr, in dem das Geld in die eigene Vorsorge fliesst statt an den Fiskus.

Der Haken ist die Liquidität: Die Einzahlung muss bis Ende Dezember erfolgen, oft im umsatzschwächsten Monat des Jahres. Wer monatlich zurücklegt statt im Dezember zu suchen, nutzt den Abzug zuverlässiger und vollständiger.

Vier Rückstellungen, nicht eine

Angestellte haben einen Abzug auf der Lohnabrechnung, Selbstständige vier getrennte Verpflichtungen. Erstens AHV, IV und EO mit bis zu 10 Prozent des Einkommens – akontiert und im Nachhinein definitiv abgerechnet. Zweitens die Steuern, ebenfalls akontiert und nachträglich korrigiert. Drittens die Säule 3a. Viertens der Notgroschen.

Bei den ersten beiden liegt die Gefahr in der Verzögerung: Ein gutes Jahr führt eineinhalb Jahre später zu höheren definitiven Rechnungen – oft in einem Jahr, das schlechter läuft. Wer die Rückstellung am Umsatz des laufenden Jahres bemisst statt an der letzten Rechnung, umgeht das.

Und ein Punkt, der regelmässig übersehen wird: Es gibt keine Arbeitslosenversicherung. Fällt der wichtigste Auftrag weg, gibt es keine Taggelder. Deshalb gilt hier nicht die übliche Empfehlung von 3 bis 6 Monatsausgaben, sondern eher das Doppelte.

Häufige Fragen

Wie viel für Steuern zurücklegen als Selbstständige:r?+

Je nach Gewinn und Gemeinde grob 20–30 % – am besten anhand der provisorischen Rechnung.

Wie viel sollte ich als Selbstständige zurücklegen?+

40 bis 50 % jedes Zahlungseingangs für AHV, Steuern, Vorsorge und auftragslose Monate. Bei jedem Eingang sofort, nicht am Monatsende.

Brauche ich als Selbstständige eine Pensionskasse?+

Nicht zwingend. Ohne Pensionskasse steht dafür die grosse Säule 3a offen – bis 20 % des Erwerbseinkommens innerhalb der gesetzlichen Obergrenze.

Warum kommt eine AHV-Nachzahlung?+

Weil die Beiträge zunächst akonto erhoben und erst nach der definitiven Veranlagung korrigiert werden. Bei steigendem Einkommen folgt die Nachzahlung mit ein bis zwei Jahren Verzögerung.

Wie viel Puffer brauche ich für auftragslose Monate?+

Drei bis sechs Monatsausgaben. Bei CHF 5'000 monatlichen Fixkosten sind das CHF 15'000 bis 30'000 – getrennt vom Geschäftskonto und nicht angetastet.

Was passiert mit der Vorsorge bei knappem Budget?+

Sie wird als Erstes gekürzt, weil sie keine Mahnung schickt. Ein kleiner regelmässiger Betrag ist besser als eine vollständige Unterbrechung.

Wie viel kostet eine grössere Lebensveränderung?+

Einmalig meist CHF 3'000 bis 9'000 für Kaution, Umzug und Neuanschaffungen – plus die Überschneidung bei Mietzins und Kaution.

Was fehlt im Konkubinat gegenüber der Ehe?+

Gesetzliches Erbrecht, AHV-Hinterlassenenrente und Vorsorgeausgleich. Testament und Begünstigungserklärung schliessen die wichtigsten Lücken.

Wie viel soll ich als Selbstständige zurücklegen?+

Als Orientierung 35 bis 45 Prozent des Umsatzes für AHV, Steuern und Säule 3a zusammen, abhängig von Kanton und Einkommenshöhe. Verlässlicher ist die letzte definitive Veranlagung, hochgerechnet auf den aktuellen Umsatz. Der Notgroschen kommt separat.

Bin ich als Selbstständige arbeitslosenversichert?+

Nein. Selbstständigerwerbende können sich nicht gegen Arbeitslosigkeit versichern. Fällt der wichtigste Kunde weg, gibt es keine Taggelder. Das ist der Hauptgrund, warum der Notgroschen hier eher sechs bis zwölf Monatsausgaben umfassen sollte statt drei bis sechs.

Setz es direkt um

Erstelle dein Budget in BudgetHub – kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Bankverknüpfung.