Lebenssituation

Budget während Mutterschaft/Elternzeit

Kurz beantwortet: Der Mutterschaftsurlaub dauert 14 Wochen und wird über die Erwerbsersatzordnung mit 80 % des vorherigen Lohns entschädigt, bis zu einem Höchstbetrag. Der Vaterschaftsurlaub umfasst zwei Wochen zu denselben Bedingungen. Die fehlenden 20 % gehören vorher angespart.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert August 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Einkommensausfall planen

Mutterschaftsentschädigung deckt 80% des Lohns für 14 Wochen. Plane die Differenz und die Zeit danach.

Neue Ausgaben einkalkulieren

Erstausstattung und laufende Kinderkosten gehören früh ins Budget.

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Budget rund um die Geburt

Während des Mutterschaftsurlaubs deckt die Erwerbsersatzordnung 80 % des Lohns (bis zu einem Maximum). Plane den Einkommensausfall, einmalige Anfangskosten (Erstausstattung) und allenfalls reduziertes Pensum danach frühzeitig ein – am besten schon vorher vorsparen.

Was danach kommt

Die eigentliche Budgetfrage stellt sich nach den 14 Wochen: Rückkehr in welchem Pensum, und was kostet die Betreuung? Kita-Plätze sind vielerorts knapp und die Anmeldung erfolgt oft während der Schwangerschaft – wer wartet, hat später keine Wahl.

Dazu kommt die Vorsorgewirkung. Eine längere Erwerbspause erzeugt Lücken bei AHV und Pensionskasse. Erziehungsgutschriften federn den AHV-Teil ab, für die Pensionskasse gibt es keinen entsprechenden Mechanismus.

Ansprüche, die einen Antrag brauchen

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung, kommunale Betreuungssubventionen und Ergänzungsleistungen werden nicht von Amtes wegen zugesprochen. Sie setzen alle eine aktive Anmeldung voraus.

Nach jeder Veränderung der Lebenssituation lohnt eine Neuprüfung: Trennung, Geburt, Pensumsreduktion, Umzug in einen anderen Kanton. Die Bemessungsgrundlage ändert sich dabei grundlegend.

Was sich bei jeder Veränderung neu stellt

Prämienverbilligung, Steuertarif und teilweise die Prämienregion – alle drei hängen an der Lebenssituation und ändern sich mit ihr. Nach Trennung, Geburt, Pensumsänderung oder Umzug lohnt eine Neuprüfung.

Keine dieser Änderungen erfolgt automatisch. Wer die Adressänderung nicht meldet, wird weiter nach der alten Prämienregion abgerechnet – bei einem Wechsel in eine günstigere Region zahlt man dann unnötig zu viel.

Konkubinat: was fehlt ohne Trauschein

Kein gesetzliches Erbrecht, keine AHV-Hinterlassenenrente, kein Vorsorgeausgleich bei Trennung. Was Verheiratete automatisch haben, muss hier aktiv geregelt werden.

Testament, Begünstigungserklärung bei Pensionskasse und Säule 3a sowie ein Vorsorgeauftrag schliessen die wichtigsten Lücken.

Die Zeit nach den 14 Wochen

Der entschädigte Mutterschaftsurlaub endet, das Kind ist vier Monate alt. Wer länger pausiert, tut das unbezahlt – und in dieser Zeit pausieren auch die Pensionskassenbeiträge.

Zu klären ist vorher: Wird die Stelle im bisherigen Pensum gehalten, ist eine Reduktion möglich, und was kostet die Betreuung ab Wiedereinstieg? Kita-Plätze werden oft während der Schwangerschaft angemeldet.

Was tatsächlich ausbezahlt wird

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens CHF 220 pro Tag – also gut CHF 6'600 im Monat. Sie läuft 14 Wochen ab dem Geburtstag; der andere Elternteil hat Anspruch auf 2 Wochen, beziehbar innert sechs Monaten.

Der Deckel greift ab einem Monatslohn von rund CHF 8'250. Wer darüber verdient, erhält effektiv weniger als 80 Prozent – bei CHF 11'000 Monatslohn noch rund 60 Prozent. Genau diese Lücke gehört ins Budget, und zwar vor der Geburt.

Nicht gedeckt sind die 20 Prozent Differenz und die Zeit nach den 14 Wochen. Manche Gesamtarbeitsverträge und Arbeitgeber stocken auf oder verlängern – das steht im Arbeitsvertrag oder im GAV und ist die erste Stelle, an der man nachsehen sollte.

Die Kosten beginnen vor der Geburt

Schwangerschaftsuntersuchungen sind von der Franchise befreit – aber nur die eigentlichen Vorsorgeuntersuchungen ab Feststellung der Schwangerschaft. Behandlungen aus anderen Gründen laufen weiterhin über Franchise und Selbstbehalt. Wer in dem Jahr eine hohe Franchise hat, sollte sie für die Folgejahre prüfen.

Das Kind muss innert 3 Monaten nach der Geburt bei einer Krankenkasse angemeldet werden, rückwirkend ab Geburtsdatum. Sinnvoll ist die Anmeldung schon während der Schwangerschaft: Nur dann ist eine Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich – nach der Geburt kann sie bei Auffälligkeiten abgelehnt werden.

Die Familienzulage ist ebenfalls aktiv zu beantragen, beim Arbeitgeber und rückwirkend bis fünf Jahre. Sie läuft nicht automatisch an, auch wenn die Geburt der Gemeinde gemeldet ist.

Häufige Fragen

Wie viel Lohn gibt es im Mutterschaftsurlaub?+

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80 % des Lohns bis zu einem gesetzlichen Maximum, während 14 Wochen.

Wie lange dauert der Mutterschaftsurlaub?+

14 Wochen, entschädigt über die Erwerbsersatzordnung mit 80 % des vorherigen Lohns bis zu einem Höchstbetrag. Einzelne Arbeitgeber und Kantone gehen darüber hinaus.

Wie viel Vaterschaftsurlaub gibt es?+

Zwei Wochen, ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung mit 80 % des Lohns. Sie können innert sechs Monaten nach der Geburt bezogen werden.

Was kostet ein Kita-Platz?+

Je nach Kanton und Pensum mehrere hundert bis über tausend Franken pro Monat, meist einkommensabhängig subventioniert. Die Anmeldung erfolgt oft schon während der Schwangerschaft.

Läuft die Pensionskasse während des Mutterschaftsurlaubs weiter?+

Ja, während des entschädigten Mutterschaftsurlaubs bleibt die Versicherung bestehen. Erst bei einer anschliessenden unbezahlten Pause entstehen Lücken.

Wie viel Einkommen fehlt während des Mutterschaftsurlaubs?+

20 Prozent des bisherigen Lohns, begrenzt durch den EO-Höchstbetrag. Bei CHF 6'000 Monatslohn sind das rund CHF 1'200 pro Monat über 14 Wochen, also gut CHF 3'800.

Welche Ansprüche werden am häufigsten übersehen?+

Prämienverbilligung, Alimentenbevorschussung und kommunale Betreuungssubventionen. Alle setzen einen eigenen Antrag voraus.

Was muss ich nach einer Veränderung neu prüfen?+

Prämienverbilligung, Steuertarif und Prämienregion. Keine dieser Anpassungen erfolgt automatisch – sie brauchen eine Meldung.

Was fehlt im Konkubinat gegenüber der Ehe?+

Gesetzliches Erbrecht, AHV-Hinterlassenenrente und Vorsorgeausgleich. Testament und Begünstigungserklärung schliessen die wichtigsten Lücken.

Wie viel Mutterschaftsentschädigung bekomme ich?+

80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 220 pro Tag, während 14 Wochen. Der Deckel greift ab rund CHF 8'250 Monatslohn – darüber liegt der effektive Ersatz unter 80 Prozent. Prüfe im Arbeitsvertrag oder GAV, ob dein Arbeitgeber aufstockt.

Wann muss ich das Kind bei der Krankenkasse anmelden?+

Innert 3 Monaten nach der Geburt, rückwirkend ab Geburtsdatum. Für die Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Eine allfällige Zusatzversicherung solltest du bereits während der Schwangerschaft abschliessen – danach ist eine Ablehnung nach Gesundheitsprüfung möglich.

Ein Budget, das die ganze Familie abbildet

Familienausgaben verteilen sich auf mehrere Personen und mehrere Konten. Genau dort entsteht der Überblick, den einzelne Kontoauszüge nicht geben.