- Du erstellst einen formgültigen Vorsorgeauftrag oder weisst, was dafür nötig ist.
- Du unterscheidest Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Bankvollmacht.
- Du planst ein Familiengespräch über Finanzen im Alter.
Warum der Zeitpunkt alles ist
Wer urteilsunfähig wird – nach einem Unfall, einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz –, kann keine Verträge mehr unterschreiben, keine Rechnungen zahlen und keine Vollmacht mehr erteilen. Ab diesem Moment ist es zu spät, selbst zu bestimmen, wer handeln soll.
Auch Ehepartner haben ohne Vorsorgeauftrag nur ein begrenztes Vertretungsrecht für die ordentliche Verwaltung. Für alles darüber hinaus setzt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Beistandschaft ein und wählt die Person aus.
Quelle: ZGB Art. 360–374
Der Vorsorgeauftrag: zwei zulässige Formen
Ein Vorsorgeauftrag muss entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben oder öffentlich beurkundet sein (Art. 361 ZGB). Ein am Computer geschriebenes Dokument mit Unterschrift ist ungültig. Den Hinterlegungsort kannst du beim Zivilstandsamt eintragen lassen, damit die KESB ihn findet.
Inhaltlich deckt ein guter Vorsorgeauftrag Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr ab, nennt eine Ersatzperson und regelt Entschädigung sowie den Umgang mit Liegenschaften.
- Eigenhändig: ganz von Hand, Datum, Unterschrift – kostet nichts
- Öffentlich beurkundet: beim Notariat, kantonal einige hundert Franken
- Ersatzperson nennen und mit beiden Personen vorher sprechen
Patientenverfügung und Bankvollmacht
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Massnahmen du willst oder ablehnst – sie ist vom Vorsorgeauftrag getrennt. Die Bankvollmacht überbrückt die Zeit, bis die KESB einen Vorsorgeauftrag validiert hat; das dauert oft Wochen, in denen Rechnungen weiterlaufen.
Sprich mit deiner Bank, welche Vollmacht sie akzeptiert und ob sie über Tod und Urteilsunfähigkeit hinaus gilt. Banken haben eigene Formulare und Regeln.
Das Familiengespräch
Über Geld im Alter zu reden fällt vielen Familien schwer. Hilfreich ist ein klarer Rahmen: eine Liste aller Einnahmen, festen Ausgaben, Konten und Versicherungen; die Frage, wer welche Aufgabe übernimmt; und Transparenz unter Geschwistern, wenn jemand Finanzen verwaltet oder Betreuung leistet.
Wer für einen Elternteil die Finanzen führt, sollte diese strikt von den eigenen trennen – ein eigenes Konto oder ein eigener Budget-Hub macht die Übersicht nachvollziehbar und schützt vor Missverständnissen.
Was ein guter Vorsorgeauftrag enthält
Ein Vorsorgeauftrag sollte drei Bereiche abdecken: die Personensorge (Wohnen, Pflege, Alltag), die Vermögenssorge (Konten, Rechnungen, Liegenschaften) und die Vertretung im Rechtsverkehr (Verträge, Behörden, Post). Man kann für jeden Bereich eine andere Person einsetzen, etwa eine Tochter für die Personensorge und einen Sohn für die Finanzen.
Sinnvoll sind ausserdem eine Ersatzperson, Wünsche zur Wohnform, eine Regel zur Entschädigung der beauftragten Person und Anweisungen für Liegenschaften, etwa ob ein Verkauf zulässig ist. Je konkreter der Auftrag, desto weniger Interpretationsspielraum – und desto weniger Streit in der Familie.
- Personensorge, Vermögenssorge, Rechtsverkehr
- Ersatzperson für jeden Bereich
- Wünsche zur Wohnform und zur Pflege
- Regel zu Entschädigung und Liegenschaften
Was die KESB prüft
Tritt die Urteilsunfähigkeit ein, prüft die KESB den Vorsorgeauftrag: ob er gültig errichtet wurde, ob die Person tatsächlich urteilsunfähig ist und ob die beauftragte Person geeignet ist und den Auftrag annimmt. Erst dann stellt sie eine Urkunde aus, mit der die beauftragte Person gegenüber Banken und Behörden handeln kann.
Diese Prüfung dauert oft einige Wochen. Für diese Zeit ist eine Bankvollmacht über die Urteilsunfähigkeit hinaus wertvoll. Ebenso hilfreich ist eine aktuelle Übersicht über Konten, Versicherungen, Daueraufträge und Passwörter, die an einem bekannten Ort liegt.
Die Finanzen eines Elternteils übernehmen
Wer die Finanzen eines Elternteils übernimmt, trägt Verantwortung gegenüber der Person selbst und gegenüber den Geschwistern. Bewährt haben sich drei Regeln: getrennte Konten, lückenlose Belege und regelmässige Information an alle Beteiligten. Ein eigener Budget-Hub für den Elternteil macht Einnahmen, Heimrechnungen und Rückstellungen nachvollziehbar.
Wichtig ist auch, früh zu klären, wie mit Ausgaben für die eigene Familie umgegangen wird, etwa Fahrten, Einkäufe oder Zeitaufwand. Eine offene Vereinbarung, die im Vorsorgeauftrag oder schriftlich unter den Geschwistern festgehalten ist, verhindert Missverständnisse, die oft erst beim Erbgang aufbrechen. Bei einer Beistandschaft verlangt die KESB ohnehin eine jährliche Rechnungsablage.
- Eigenes Konto für den Elternteil, nie vermischen
- Alle Belege aufbewahren, auch kleine Beträge
- Geschwister regelmässig informieren
- Entschädigung für Aufwand schriftlich regeln
Die Faustregel
Sobald jemand 60 wird, eine Diagnose erhält oder in ein anderes Land zieht, ist der richtige Zeitpunkt für Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung und Bankvollmacht – nicht erst beim ersten Spitalaufenthalt. Die Dokumente kosten wenig Zeit, und alle paar Jahre sollte man sie kurz überprüfen: Leben die beauftragten Personen noch in der Nähe, sind die Wünsche noch aktuell, kennt die Familie den Aufbewahrungsort? Diese Fragen in Ruhe zu klären, ist eines der grössten Geschenke an die eigene Familie.
- 1Vorsorgeauftrag nur solange man urteilsfähig ist – danach entscheidet die KESB.
- 2Form: vollständig von Hand oder öffentlich beurkundet; getippt und unterschrieben ist ungültig.
- 3Patientenverfügung regelt Medizin, Bankvollmacht überbrückt die Validierungszeit.
- 4Finanzen eines Elternteils getrennt und transparent führen.
- Vorsorgeauftrag
- Auftrag für den Fall der Urteilsunfähigkeit, wer Person, Vermögen und Rechtsverkehr betreut (Art. 360 ff. ZGB).
- Patientenverfügung
- Schriftliche Festlegung, welchen medizinischen Massnahmen man zustimmt oder nicht (Art. 370 ZGB).
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Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-10-06
