Fixkosten & Versicherungen
7 Min. Lektion

Die 3a-Frist einhalten

Nach dieser Lektion
  • Du kennst den Unterschied zwischen Überweisung und Gutschrift.
  • Du berechnest deine Steuerersparnis für das laufende Jahr.
  • Du planst die Einzahlung für das Folgejahr besser.

Die Frist, die früher endet als gedacht

Die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember auf dem 3a-Konto gutgeschrieben sein – nicht überwiesen. Das ist ein bedeutender Unterschied: Eine Zahlung am 30. Dezember kann am 2. Januar ankommen, und dann ist der Abzug für das alte Jahr verloren.

Zwischen den Feiertagen arbeiten Banken eingeschränkt. Mitte Dezember ist deshalb der letzte vernünftige Termin, nicht der 31.

Der Abzug ist an das Gutschriftsdatum gebunden und lässt sich nicht nachträglich korrigieren. Eine verpasste Frist bedeutet ein verlorenes Beitragsjahr – nachzahlen ist nur in engen gesetzlichen Grenzen möglich.

Was die Einzahlung bringt

Die Steuerersparnis entspricht dem eingezahlten Betrag mal deinem Grenzsteuersatz.

Ersparnis nach Grenzsteuersatz
EinzahlungCHF 7’258
Bei 15 % Grenzbelastungrund CHF 1’089
Bei 25 % Grenzbelastungrund CHF 1’815
Bei 35 % Grenzbelastungrund CHF 2’540
Wirkungje höher das Einkommen, desto grösser

Der Betrag gilt für Angestellte mit Pensionskasse. Ohne Pensionskasse gilt eine deutlich höhere Obergrenze.

Wenn der volle Betrag nicht reicht

Dann zahlst du ein, was möglich ist. Es gibt keine Mindesteinzahlung, und ein Teilbetrag wirkt anteilig – CHF 2'000 bei 25 Prozent Grenzbelastung sparen CHF 500.

Was nicht geht: nachträglich auffüllen. Anders als bei der Pensionskasse ist die 3a-Lücke eines Jahres grundsätzlich verloren. Die seit 2025 mögliche Nachzahlung betrifft nur Lücken ab diesem Jahr, erlaubt eine Zahlung je Lücke und keine Aufteilung.

Nächstes Jahr besser machen

Ein monatlicher Dauerauftrag ab Januar löst das Problem dauerhaft. Er hat drei Vorteile: Die Frist kann nicht verpasst werden, das Geld ist elf Monate länger investiert, und bei einer Wertschriftenlösung kaufst du über das Jahr verteilt ein.

Der Steuervorteil ist derselbe, egal wann im Jahr eingezahlt wird. Alles andere spricht für Januar.

Das Wichtigste in Kürze
  • 1Massgebend ist die Gutschrift bis 31. Dezember, nicht die Überweisung. Mitte Dezember ist der letzte vernünftige Termin.
  • 2Die Ersparnis entspricht dem Betrag mal dem Grenzsteuersatz – bei 25 % rund CHF 250 pro CHF 1'000.
  • 3Ein Teilbetrag wirkt anteilig; es gibt keine Mindesteinzahlung.
  • 4Ab Januar per Dauerauftrag: gleiche Steuerwirkung, längere Anlagedauer, keine Frist zu verpassen.
Begriffe dieser Lektion
Grenzsteuersatz
Der Satz, mit dem der zuletzt verdiente Franken besteuert wird. Ein Abzug wirkt immer am Grenzsteuersatz.

Setze dieses Wissen direkt mit deinen echten Zahlen um.

Nächste Lektion
Der finanzielle Jahresabschluss

Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-08-15