Das Drei-Konten-Modell
Kurz: Ein bewährtes Modell für Paare und Familien ist die Aufteilung in drei Töpfe – ein gemeinsames Haushaltskonto und zwei private Konten. Auf das gemeinsame Konto fliessen die gemeinsamen Fixkosten (Miete, Krankenkasse, Lebensmittel, Kinder), die privaten Konten bleiben für persönliche Ausgaben.
Die faire Variante bei unterschiedlichen Löhnen: Beide zahlen nicht je die Hälfte, sondern anteilig nach Einkommen ins gemeinsame Konto ein. Wer 60 % des Haushaltseinkommens verdient, trägt 60 % der gemeinsamen Kosten. So bleibt für beide ein vergleichbarer privater Spielraum.
- Gemeinsames Konto: Fixkosten + Haushalt + Kinder
- Einzahlung anteilig nach Einkommen (nicht starr 50/50)
- Je ein privates Konto für persönliche Ausgaben
- Gemeinsames Sparziel separat sichtbar machen
Warum ein gemeinsamer Überblick wichtig ist
Damit das Modell funktioniert, müssen beide denselben Überblick haben – sonst entstehen Diskussionen über «wer wofür zahlt». Ein gemeinsam einsehbares Budget ersetzt die Dauerdiskussion durch ein kurzes Monatsreview. Genau dafür eignet sich ein geteilter Hub, in dem beide dieselben Zahlen sehen.
Setz diese Richtgrösse in BudgetHub direkt in ein Budget um – als eigene Kategorie mit Zielwert. So siehst du jeden Monat in 10 Minuten, ob du im Rahmen bleibst. Kostenlos, ohne Bankverbindung. Wenn du in eine WG oder erste eigene Wohnung ziehst, hilft dir Budget für die erste eigene Wohnung und WG beim Aufteilen der Fixkosten.
Wie belastbar diese Zahl ist
Es handelt sich um eine Bandbreite, nicht um einen Zielwert. Wer darüber oder darunter liegt, macht nichts falsch – entscheidend ist, ob das eigene Budget insgesamt aufgeht und ob der Posten bewusst gewählt ist.
Die grössten Abweichungen entstehen durch Wohnregion, Haushaltsgrösse und persönliche Prioritäten. Wer in Zürich wohnt, liegt bei den meisten Posten am oberen Rand; in ländlichen Regionen ist der untere realistisch – bei der Miete können das für dieselbe Wohnungsgrösse CHF 800 im Monat Unterschied sein.
Anteilig statt hälftig
Bei ungleichen Einkommen führt hälftige Teilung dazu, dass der weniger verdienende Teil kaum persönlichen Spielraum behält. Anteilig zum Nettoeinkommen einzuzahlen bedeutet, dass beide denselben prozentualen Beitrag leisten – und beide einen vergleichbaren Rest.
Bei CHF 6'000 und CHF 4'000 Einkommen und CHF 3'000 gemeinsamen Kosten trägt Person A CHF 1'800, Person B CHF 1'200. Hälftig geteilt hätte Person B CHF 300 weniger für sich.
Der Punkt, der bei Familien dazukommt
Wer das Pensum für die Familienarbeit reduziert, hat ein tieferes Einkommen und damit einen kleineren persönlichen Rest – obwohl die Arbeit nicht weniger wurde, sondern nur unbezahlt.
Einige Paare gleichen das aus, indem der besserverdienende Teil die Säule 3a des anderen mitfinanziert. Das ist zulässig und schliesst eine reale Vorsorgelücke, die sonst allein bei einer Person bleibt.
Richtwert und eigene Lage
Ein Richtwert beschreibt den Durchschnitt, nicht deine Situation. Er ist brauchbar als Ausgangspunkt und wird erst durch den Abgleich mit deinen tatsächlichen Zahlen der letzten zwölf Monate aussagekräftig.
Wo dein Wert um mehr als zwanzig Prozent abweicht, gibt es dafür meist einen konkreten Grund – Wohnregion, Haushaltsgrösse oder eine Besonderheit deiner Lebenssituation. Diesen Grund zu kennen ist wertvoller als der Durchschnitt selbst.
