Bildung

Weiterbildung von den Steuern abziehen

Berufsorientierte Aus- und Weiterbildung ist bis CHF 13'000 pro Jahr abziehbar (Bund) – inklusive Umschulung und Wiedereinstieg. Die Bedingungen.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sind bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr abziehbar – auch Umschulungen und der berufliche Wiedereinstieg zählen. Voraussetzung: ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II liegt vor, oder du bist über 20 und die Ausbildung führt nicht zu einem ersten solchen Abschluss.

Was zählt dazu

Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel, teils Reisekosten zur Bildungsstätte. Nicht abziehbar: Hobby-Kurse ohne Berufsbezug und die Erstausbildung (Lehre, erstes Studium). Zahlt der Arbeitgeber einen Teil, ziehst du nur deinen eigenen Anteil ab.

Timing-Tipp

Grosse Weiterbildungen wenn möglich auf ein Steuerjahr konzentrieren statt über zwei zu verteilen – so nutzt du die Progression besser. Und: Rechnung im Dezember zahlen zählt fürs alte Jahr.

Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.

Häufige Fragen

Ist ein MBA oder CAS abziehbar?+

Ja, sofern berufsorientiert – bis CHF 13'000 pro Jahr beim Bund. Kantone kennen teils eigene Obergrenzen.

Kann ich die Erstausbildung abziehen?+

Nein, Erstausbildungen (Lehre, erstes Studium bis Sek-II-Abschluss) sind nicht abziehbar.

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