Kurz beantwortet
Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung sind bei der direkten Bundessteuer bis CHF 13'000 pro Jahr abziehbar – auch Umschulungen und der berufliche Wiedereinstieg zählen. Voraussetzung: ein erster Abschluss auf Sekundarstufe II liegt vor, oder du bist über 20 und die Ausbildung führt nicht zu einem ersten solchen Abschluss.
Was zählt dazu
Kursgebühren, Prüfungsgebühren, Lehrmittel, teils Reisekosten zur Bildungsstätte. Nicht abziehbar: Hobby-Kurse ohne Berufsbezug und die Erstausbildung (Lehre, erstes Studium). Zahlt der Arbeitgeber einen Teil, ziehst du nur deinen eigenen Anteil ab.
Timing-Tipp
Grosse Weiterbildungen wenn möglich auf ein Steuerjahr konzentrieren statt über zwei zu verteilen – so nutzt du die Progression besser. Und: Rechnung im Dezember zahlen zählt fürs alte Jahr.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
