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Berufsauslagen

Pendlerabzug: Arbeitsweg von den Steuern abziehen

Kurz beantwortet: Bei der direkten Bundessteuer sind die Fahrkosten zum Arbeitsplatz bis CHF 3’300 pro Jahr abziehbar. Das ÖV-Abo wird zum effektiven Preis anerkannt, Autokosten nur, wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Kurz beantwortet

Der Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort ist als Berufsauslage abziehbar: ÖV-Abo zum effektiven Preis, Velo pauschal (CHF 700/Jahr beim Bund), Auto nur, wenn ÖV unzumutbar ist. Bei der direkten Bundessteuer ist der Pendlerabzug auf CHF 3’300 pro Jahr begrenzt; die Kantone kennen eigene, teils höhere oder tiefere Obergrenzen.

Was du konkret abziehen kannst

ÖV: der tatsächliche Abo-Preis (GA, Strecken- oder Verbundabo). Velo/E-Bike: Pauschale ohne Belege. Auto: Kilometeransatz nur bei Unzumutbarkeit des ÖV (z. B. Schichtarbeit, kein Anschluss, erhebliche Zeitersparnis – die Kantone legen die Schwelle unterschiedlich fest).

Der häufigste Fehler

Autokosten abziehen, obwohl ÖV zumutbar wäre – das wird gestrichen und kann Rückfragen auslösen. Zweiter Klassiker: das GA abziehen, obwohl der Arbeitgeber es bezahlt.

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Wann das Auto anerkannt wird

Als unzumutbar gilt der öffentliche Verkehr etwa bei fehlender Verbindung, bei einem erheblichen Zeitverlust gegenüber dem Auto, bei Schichtarbeit ausserhalb der Fahrplanzeiten oder bei gesundheitlicher Einschränkung.

Wird das Auto anerkannt, gilt eine Kilometerpauschale – aber weiterhin gedeckelt durch die Obergrenze. Wer weit pendelt, kommt damit schnell an die Grenze und kann den Rest nicht abziehen.

Öffentlicher Verkehr oder Auto

Beim öffentlichen Verkehr werden die effektiven Abonnementskosten anerkannt, im Rahmen der geltenden Obergrenze. Der Nachweis ist einfach: die Abo-Rechnung.

Autokosten werden dagegen nur anerkannt, wenn der öffentliche Verkehr unzumutbar ist – etwa wegen fehlender Verbindung, einer Zeitersparnis von mehr als etwa einer Stunde täglich, Schichtarbeit oder gesundheitlicher Einschränkung. Dann gilt ein Kilometeransatz, nicht die tatsächlichen Kosten.

Was nicht abziehbar ist

Die Abgrenzung ist enger, als viele annehmen:

  • Umwege für private Erledigungen wie das Bringen der Kinder zur Kita
  • Fahrten zu einem zweiten Wohnsitz ohne beruflichen Grund
  • Parkgebühren am Arbeitsort, ausser in Sonderfällen
  • Der Weg zum Mittagessen nach Hause, wenn zusätzlich der Verpflegungsabzug geltend gemacht wird

Die Wochenaufenthalter-Konstellation

Wer unter der Woche am Arbeitsort wohnt und am Wochenende nach Hause fährt, kann statt des täglichen Arbeitswegs die wöchentlichen Heimfahrten sowie die Kosten der Zweitunterkunft geltend machen.

Die Anerkennung setzt voraus, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar wäre. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich kantonal erheblich. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pendlerabzug beim Bund?+

Bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 3’300 pro Jahr. Kantonal gelten eigene Grenzen – ein Blick in die Wegleitung deines Kantons lohnt sich.

Kann ich das Auto abziehen, wenn es schneller ist?+

Nur wenn der ÖV unzumutbar ist. Eine erhebliche tägliche Zeitersparnis kann genügen – die Schwelle definiert dein Kanton.

Wie hoch ist der Pendlerabzug beim Bund?+

Höchstens CHF 3’300 pro Jahr bei der direkten Bundessteuer. Kantonal gelten eigene, teils höhere oder tiefere Grenzen.

Kann ich Autokosten abziehen?+

Nur wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist – etwa wegen fehlender Verbindung, erheblichem Zeitverlust, Schichtarbeit oder gesundheitlicher Einschränkung.

Zählt Homeoffice gegen den Pendlerabzug?+

Ja. Tage im Homeoffice sind keine Arbeitswege und reduzieren den abziehbaren Betrag entsprechend. Bei einem Jahresabo prüfen die Behörden zunehmend die tatsächliche Anzahl Pendeltage.

Wann kann ich Autokosten abziehen?+

Nur wenn der öffentliche Verkehr unzumutbar ist – bei fehlender Verbindung, erheblicher Zeitersparnis, Schichtarbeit oder gesundheitlicher Einschränkung.

Sind Parkgebühren am Arbeitsort abziehbar?+

In der Regel nicht. Sie gelten als Teil der privaten Lebenshaltung, ausser in besonders gelagerten Fällen.

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