Berufsauslagen

Pendlerabzug: Arbeitsweg von den Steuern abziehen

Die Kosten für den Arbeitsweg sind abziehbar – beim Bund bis CHF 3'300 pro Jahr, kantonal teils grosszügiger. So holst du den Abzug korrekt.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Der Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort ist als Berufsauslage abziehbar: ÖV-Abo zum effektiven Preis, Velo pauschal (CHF 700/Jahr beim Bund), Auto nur, wenn ÖV unzumutbar ist. Bei der direkten Bundessteuer ist der Pendlerabzug auf CHF 3'300 pro Jahr begrenzt; die Kantone kennen eigene, teils höhere oder tiefere Obergrenzen.

Was du konkret abziehen kannst

ÖV: der tatsächliche Abo-Preis (GA, Strecken- oder Verbundabo). Velo/E-Bike: Pauschale ohne Belege. Auto: Kilometeransatz nur bei Unzumutbarkeit des ÖV (z. B. Schichtarbeit, kein Anschluss, erhebliche Zeitersparnis – die Kantone legen die Schwelle unterschiedlich fest).

Der häufigste Fehler

Autokosten abziehen, obwohl ÖV zumutbar wäre – das wird gestrichen und kann Rückfragen auslösen. Zweiter Klassiker: das GA abziehen, obwohl der Arbeitgeber es bezahlt.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist der Pendlerabzug beim Bund?+

Bei der direkten Bundessteuer maximal CHF 3'300 pro Jahr. Kantonal gelten eigene Grenzen – ein Blick in die Wegleitung deines Kantons lohnt sich.

Kann ich das Auto abziehen, wenn es schneller ist?+

Nur wenn der ÖV unzumutbar ist. Eine erhebliche tägliche Zeitersparnis kann genügen – die Schwelle definiert dein Kanton.

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