Kurz beantwortet
Der Weg zwischen Wohn- und Arbeitsort ist als Berufsauslage abziehbar: ÖV-Abo zum effektiven Preis, Velo pauschal (CHF 700/Jahr beim Bund), Auto nur, wenn ÖV unzumutbar ist. Bei der direkten Bundessteuer ist der Pendlerabzug auf CHF 3'300 pro Jahr begrenzt; die Kantone kennen eigene, teils höhere oder tiefere Obergrenzen.
Was du konkret abziehen kannst
ÖV: der tatsächliche Abo-Preis (GA, Strecken- oder Verbundabo). Velo/E-Bike: Pauschale ohne Belege. Auto: Kilometeransatz nur bei Unzumutbarkeit des ÖV (z. B. Schichtarbeit, kein Anschluss, erhebliche Zeitersparnis – die Kantone legen die Schwelle unterschiedlich fest).
Der häufigste Fehler
Autokosten abziehen, obwohl ÖV zumutbar wäre – das wird gestrichen und kann Rückfragen auslösen. Zweiter Klassiker: das GA abziehen, obwohl der Arbeitgeber es bezahlt.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
