Berufsauslagen

Homeoffice und Steuern: Was ist wirklich abziehbar?

Ein privates Arbeitszimmer ist nur unter strengen Bedingungen abziehbar – und wer Berufskosten-Pauschalen nutzt, hat es oft schon «konsumiert». Die ehrliche Einordnung.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Der Arbeitszimmer-Abzug setzt voraus, dass du einen wesentlichen Teil der Arbeit zu Hause erledigen MUSST (kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügbar) und einen separaten, hauptsächlich beruflich genutzten Raum hast. Freiwilliges Homeoffice mit verfügbarem Büro beim Arbeitgeber genügt in der Regel nicht.

Das Zusammenspiel mit der Pauschale

Viele Kantone rechnen Arbeitszimmerkosten zu den übrigen Berufsauslagen – wer die Pauschale nutzt, kann nicht zusätzlich das Zimmer abziehen. Effektive Abrechnung lohnt sich nur, wenn alle Berufskosten zusammen die Pauschale klar übersteigen.

Wichtig zu wissen

Gleichzeitig entfällt bei viel Homeoffice unter Umständen ein Teil des Pendlerabzugs (weniger Arbeitswege) und der auswärtigen Verpflegung – ehrlich deklarieren, sonst drohen Aufrechnungen.

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Häufige Fragen

Kann ich mein Homeoffice pauschal abziehen?+

Einen generellen Homeoffice-Pauschalabzug gibt es beim Bund nicht. Der Arbeitszimmer-Abzug gilt nur bei Notwendigkeit und separatem Raum – kantonal unterschiedlich streng gehandhabt.

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