Kurz beantwortet
Der Arbeitszimmer-Abzug setzt voraus, dass du einen wesentlichen Teil der Arbeit zu Hause erledigen MUSST (kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügbar) und einen separaten, hauptsächlich beruflich genutzten Raum hast. Freiwilliges Homeoffice mit verfügbarem Büro beim Arbeitgeber genügt in der Regel nicht.
Das Zusammenspiel mit der Pauschale
Viele Kantone rechnen Arbeitszimmerkosten zu den übrigen Berufsauslagen – wer die Pauschale nutzt, kann nicht zusätzlich das Zimmer abziehen. Effektive Abrechnung lohnt sich nur, wenn alle Berufskosten zusammen die Pauschale klar übersteigen.
Wichtig zu wissen
Gleichzeitig entfällt bei viel Homeoffice unter Umständen ein Teil des Pendlerabzugs (weniger Arbeitswege) und der auswärtigen Verpflegung – ehrlich deklarieren, sonst drohen Aufrechnungen.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
Wann ein Arbeitszimmer anerkannt wird
Es braucht einen Raum, der überwiegend und regelmässig beruflich genutzt wird und im Wohnbereich nicht anderweitig gebraucht wird. Eine Ecke im Wohnzimmer oder der Küchentisch genügen nicht.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wer freiwillig im Homeoffice arbeitet, obwohl ein Büro vorhanden wäre, erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht.
Der Nebeneffekt beim Pendlerabzug
Homeoffice-Tage sind keine Arbeitswege. Wer regelmässig zu Hause arbeitet und trotzdem den vollen Pendlerabzug geltend macht, riskiert eine Korrektur – die Steuerbehörden prüfen die tatsächliche Anzahl Pendeltage zunehmend.
Die Voraussetzungen sind eng
Ein Abzug für ein Arbeitszimmer setzt in der Regel voraus, dass ein wesentlicher Teil der Arbeit zu Hause erledigt wird UND der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Freiwilliges Homeoffice bei vorhandenem Büroarbeitsplatz genügt meist nicht.
Zusätzlich muss ein Raum ausschliesslich beruflich genutzt werden. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer oder ein Gästezimmer mit Arbeitsplatz erfüllt diese Bedingung in aller Regel nicht.
Was der Abzug rechnerisch bringt
Anerkannt wird meist ein Anteil der Wohnkosten nach Zimmerzahl. Bei einer Vierzimmerwohnung mit CHF 24'000 Jahresmiete entspricht ein Zimmer rund CHF 4'800 – bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent also etwa CHF 1'200 Steuerersparnis.
Dem gegenüber steht ein Punkt, den viele übersehen: Wer den Arbeitszimmerabzug geltend macht, reduziert häufig den Fahrkostenabzug, weil weniger Arbeitswege anfallen. Die beiden Abzüge müssen zusammen gerechnet werden, nicht einzeln.
Kantonale Unterschiede sind hier besonders gross
Einige Kantone haben nach der Pandemie eigene Praxen entwickelt, andere sind bei der strengen Auslegung geblieben. Es gibt Kantone mit Pauschalen und solche, die den Abzug faktisch nur bei Selbstständigen gewähren.
Der Blick in die kantonale Wegleitung ist hier deshalb nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.
