Kurz beantwortet
Der Arbeitszimmer-Abzug setzt voraus, dass du einen wesentlichen Teil der Arbeit zu Hause erledigen MUSST (kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügbar) und einen separaten, hauptsächlich beruflich genutzten Raum hast. Freiwilliges Homeoffice mit verfügbarem Büro beim Arbeitgeber genügt in der Regel nicht.
Das Zusammenspiel mit der Pauschale
Viele Kantone rechnen Arbeitszimmerkosten zu den übrigen Berufsauslagen – wer die Pauschale nutzt, kann nicht zusätzlich das Zimmer abziehen. Effektive Abrechnung lohnt sich nur, wenn alle Berufskosten zusammen die Pauschale klar übersteigen.
Wichtig zu wissen
Gleichzeitig entfällt bei viel Homeoffice unter Umständen ein Teil des Pendlerabzugs (weniger Arbeitswege) und der auswärtigen Verpflegung – ehrlich deklarieren, sonst drohen Aufrechnungen.
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