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Berufsauslagen

Homeoffice und Steuern: Was ist wirklich abziehbar?

Kurz beantwortet: Ein separater Homeoffice-Abzug existiert für Angestellte in der Regel nicht – die Kosten sind mit der Berufsauslagen-Pauschale von 3 Prozent des Nettolohns bereits abgegolten. Ein eigener Abzug für ein Arbeitszimmer setzt strenge Bedingungen voraus.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026Autor von «Identity Over Discipline»Methodik & Datenquellen

Kurz beantwortet

Der Arbeitszimmer-Abzug setzt voraus, dass du einen wesentlichen Teil der Arbeit zu Hause erledigen MUSST (kein geeigneter Arbeitsplatz beim Arbeitgeber verfügbar) und einen separaten, hauptsächlich beruflich genutzten Raum hast. Freiwilliges Homeoffice mit verfügbarem Büro beim Arbeitgeber genügt in der Regel nicht.

Das Zusammenspiel mit der Pauschale

Viele Kantone rechnen Arbeitszimmerkosten zu den übrigen Berufsauslagen – wer die Pauschale nutzt, kann nicht zusätzlich das Zimmer abziehen. Effektive Abrechnung lohnt sich nur, wenn alle Berufskosten zusammen die Pauschale klar übersteigen.

Wichtig zu wissen

Gleichzeitig entfällt bei viel Homeoffice unter Umständen ein Teil des Pendlerabzugs (weniger Arbeitswege) und der auswärtigen Verpflegung – ehrlich deklarieren, sonst drohen Aufrechnungen.

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Wann ein Arbeitszimmer anerkannt wird

Es braucht einen Raum, der überwiegend und regelmässig beruflich genutzt wird und im Wohnbereich nicht anderweitig gebraucht wird. Eine Ecke im Wohnzimmer oder der Küchentisch genügen nicht.

Zusätzlich muss der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Wer freiwillig im Homeoffice arbeitet, obwohl ein Büro vorhanden wäre, erfüllt diese Bedingung in der Regel nicht.

Der Nebeneffekt beim Pendlerabzug

Homeoffice-Tage sind keine Arbeitswege. Wer regelmässig zu Hause arbeitet und trotzdem den vollen Pendlerabzug geltend macht, riskiert eine Korrektur – die Steuerbehörden prüfen die tatsächliche Anzahl Pendeltage zunehmend.

Die Voraussetzungen sind eng

Ein Abzug für ein Arbeitszimmer setzt in der Regel voraus, dass ein wesentlicher Teil der Arbeit zu Hause erledigt wird UND der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Freiwilliges Homeoffice bei vorhandenem Büroarbeitsplatz genügt meist nicht.

Zusätzlich muss ein Raum ausschliesslich beruflich genutzt werden. Ein Schreibtisch im Wohnzimmer oder ein Gästezimmer mit Arbeitsplatz erfüllt diese Bedingung in aller Regel nicht.

Was der Abzug rechnerisch bringt

Anerkannt wird meist ein Anteil der Wohnkosten nach Zimmerzahl. Bei einer Vierzimmerwohnung mit CHF 24'000 Jahresmiete entspricht ein Zimmer rund CHF 4'800 – bei einem Grenzsteuersatz von 25 Prozent also etwa CHF 1'200 Steuerersparnis.

Dem gegenüber steht ein Punkt, den viele übersehen: Wer den Arbeitszimmerabzug geltend macht, reduziert häufig den Fahrkostenabzug, weil weniger Arbeitswege anfallen. Die beiden Abzüge müssen zusammen gerechnet werden, nicht einzeln.

Kantonale Unterschiede sind hier besonders gross

Einige Kantone haben nach der Pandemie eigene Praxen entwickelt, andere sind bei der strengen Auslegung geblieben. Es gibt Kantone mit Pauschalen und solche, die den Abzug faktisch nur bei Selbstständigen gewähren.

Der Blick in die kantonale Wegleitung ist hier deshalb nicht nur empfehlenswert, sondern notwendig. Die Kantone regeln Höhe und Bedingungen eigenständig – massgebend ist die Wegleitung deines Kantons.

Häufige Fragen

Kann ich mein Homeoffice pauschal abziehen?+

Einen generellen Homeoffice-Pauschalabzug gibt es beim Bund nicht. Der Arbeitszimmer-Abzug gilt nur bei Notwendigkeit und separatem Raum – kantonal unterschiedlich streng gehandhabt.

Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen?+

Als Angestellte in der Regel nicht separat – sie sind mit der Berufsauslagen-Pauschale abgegolten. Ein eigener Abzug setzt ein echtes Arbeitszimmer und strenge Bedingungen voraus.

Was gilt als Arbeitszimmer?+

Ein Raum, der überwiegend und regelmässig beruflich genutzt wird und sonst nicht gebraucht wird. Zusätzlich darf der Arbeitgeber keinen zumutbaren Arbeitsplatz bieten.

Reduziert Homeoffice meinen Pendlerabzug?+

Ja. Tage zu Hause sind keine Arbeitswege und verringern den abziehbaren Betrag entsprechend – bei zwei Homeoffice-Tagen pro Woche um rund 40 Prozent, bei einem Jahresabo von CHF 2'000 also um etwa CHF 800.

Kann ich mein Homeoffice von der Steuer absetzen?+

Nur wenn ein Raum ausschliesslich beruflich genutzt wird und der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz stellt. Freiwilliges Homeoffice bei vorhandenem Büro genügt in der Regel nicht.

Reduziert der Homeoffice-Abzug meinen Fahrkostenabzug?+

Ja, häufig. Weniger Arbeitswege bedeuten tiefere Fahrkosten – beide Abzüge gehören deshalb zusammen gerechnet.

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