Gesundheit

Krankheitskosten und Franchise von den Steuern abziehen

Selbst getragene Gesundheitskosten sind abziehbar, soweit sie 5 % des Nettoeinkommens übersteigen (Bund). Was zählt – und wie du die Schwelle knackst.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)Aktualisiert Juli 2026

Kurz beantwortet

Krankheits- und Unfallkosten, die du selbst trägst (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt, Brille je nach Kanton), sind abziehbar – beim Bund aber nur der Teil, der 5 % deines Nettoeinkommens übersteigt. Diese Selbstbehalt-Schwelle kennen fast alle Kantone in ähnlicher Form.

Die Bündelungs-Strategie

Weil nur der Teil über der Schwelle zählt, lohnt es sich, planbare Behandlungen (Zahnarzt, neue Brille) wenn möglich im selben Jahr zu bündeln. Zwei Jahre mit je knapp unterschwelligen Kosten bringen null Abzug – ein Jahr mit gebündelten Kosten bringt einen echten.

Behinderungsbedingte Kosten

Behinderungsbedingte Kosten sind gesondert geregelt und in der Regel ohne Selbstbehalt-Schwelle voll abziehbar.

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Häufige Fragen

Kann ich die Krankenkassen-Franchise abziehen?+

Ja – als Teil der selbst getragenen Krankheitskosten, soweit deine gesamten Gesundheitskosten die Schwelle (Bund: 5 % des Nettoeinkommens) übersteigen.

Sind Zahnarztkosten abziehbar?+

Ja, als Krankheitskosten – wieder erst über der Selbstbehalt-Schwelle. Rein ästhetische Behandlungen sind ausgenommen.

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