Kurz beantwortet
Krankheits- und Unfallkosten, die du selbst trägst (Franchise, Selbstbehalt, Zahnarzt, Brille je nach Kanton), sind abziehbar – beim Bund aber nur der Teil, der 5 % deines Nettoeinkommens übersteigt. Diese Selbstbehalt-Schwelle kennen fast alle Kantone in ähnlicher Form.
Die Bündelungs-Strategie
Weil nur der Teil über der Schwelle zählt, lohnt es sich, planbare Behandlungen (Zahnarzt, neue Brille) wenn möglich im selben Jahr zu bündeln. Zwei Jahre mit je knapp unterschwelligen Kosten bringen null Abzug – ein Jahr mit gebündelten Kosten bringt einen echten.
Behinderungsbedingte Kosten
Behinderungsbedingte Kosten sind gesondert geregelt und in der Regel ohne Selbstbehalt-Schwelle voll abziehbar.
Leg in BudgetHub eine Kategorie «Steuern» mit monatlicher Rückstellung an und sammle Belege übers Jahr – so ist die Steuererklärung in einer Stunde erledigt statt in einem Wochenende.
