Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge – die dritte Säule im Schweizer Vorsorgesystem, neben der staatlichen AHV (1. Säule) und der beruflichen Pensionskasse (2. Säule). Sie ist freiwillig: Niemand zwingt dich einzuzahlen, aber der Staat belohnt es mit deutlichen Steuervorteilen.
Der Begriff „gebunden“ ist zentral: Das Geld ist für die Vorsorge reserviert und kann erst kurz vor der Pensionierung oder in bestimmten Ausnahmefällen bezogen werden. Im Gegenzug für diese Bindung gewährt dir der Staat steuerliche Vergünstigungen, die kaum ein anderes Sparinstrument bietet. Die Säule 3a ist damit das wirkungsvollste Standard-Werkzeug, um in der Schweiz legal Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen.
Der doppelte Steuervorteil
Die Säule 3a spart auf zwei Arten Steuern. Erstens kannst du jede Einzahlung vollständig von deinem steuerbaren Einkommen abziehen. Zahlst du CHF 7’258 ein, sinkt dein steuerbares Einkommen um genau diesen Betrag – und damit deine Steuerrechnung.
Zweitens ist das Guthaben während der gesamten Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit, und die Zins- und Kapitalerträge sind einkommenssteuerfrei. Während dein Geld also über Jahre wächst, zahlst du darauf keine jährlichen Steuern – ein Vorteil, der sich über Jahrzehnte stark summiert. Erst bei der Auszahlung wird das Guthaben einmalig und zu einem reduzierten Sondersatz besteuert. Dieser doppelte Effekt macht die 3a so attraktiv.
Das Maximum 2026
Wie viel du einzahlen darfst, hängt von deiner Situation ab. Für 2026 gelten folgende Maximalbeträge: Bist du angestellt und einer Pensionskasse angeschlossen, darfst du maximal CHF 7’258 pro Jahr einzahlen.
Bist du selbständig und keiner Pensionskasse angeschlossen, darfst du bis zu 20 Prozent deines Nettoerwerbseinkommens einzahlen, höchstens jedoch CHF 36’288. Diese Grenze gilt auch, wenn dein Einkommen unter der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 liegt. Mehr als das Maximum einzuzahlen bringt keinen zusätzlichen Steuervorteil – der überschüssige Betrag ist nicht abziehbar. Die Beträge werden in der Regel alle zwei Jahre vom Bund überprüft und blieben gegenüber 2025 unverändert.
Was das konkret spart
Wie viel die 3a-Einzahlung tatsächlich an Steuern spart, hängt von deinem Grenzsteuersatz ab – also davon, wie hoch der letzte Franken deines Einkommens besteuert wird:
| 3a-Einzahlung | CHF 7’258 |
| Bei Grenzsteuersatz 25 % | ca. CHF 1’815 |
| Bei Grenzsteuersatz 35 % | ca. CHF 2’540 |
Die genaue Ersparnis hängt von Kanton, Gemeinde und Einkommen ab – die Werte sind illustrativ.
Warum der Grenzsteuersatz entscheidet
Der Grenzsteuersatz ist der Schlüssel zum Verständnis. Weil das Schweizer Steuersystem progressiv ist, wird höheres Einkommen prozentual stärker besteuert. Ein 3a-Abzug wirkt immer am obersten Rand deines Einkommens – dort, wo der Steuersatz am höchsten ist.
Deshalb spart dieselbe Einzahlung von CHF 7’258 bei einem hohen Einkommen mehr Steuern als bei einem tiefen. Für Gutverdiener ist die 3a damit besonders lukrativ. Aber auch bei mittleren Einkommen lohnt sie sich klar – die Ersparnis von oft über tausend Franken pro Jahr ist eine garantierte „Rendite“, die keine Anlage zuverlässig bietet. Die genaue Höhe variiert je nach Wohnkanton und Gemeinde teils erheblich.
Gebunden heisst gebunden
Der Steuervorteil hat einen Preis: Das Geld ist gebunden. Grundsätzlich kommst du erst frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter an dein 3a-Guthaben. Davor ist ein Bezug nur in klar definierten Ausnahmefällen möglich.
Zu diesen Ausnahmen gehören der Kauf von selbstbewohntem Wohneigentum, der Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit, der definitive Wegzug aus der Schweiz und der Einkauf in die Pensionskasse. Diese Bindung ist bewusst gewollt – sie schützt das Geld vor spontanem Zugriff und stellt sicher, dass es seinem Zweck dient: der Vorsorge. Wer dieses Geld realistischerweise vorher braucht, sollte es nicht in die 3a, sondern in flexibleres Sparen legen.
Mehrere Konten und gestaffelter Bezug
Ein oft übersehener Hebel betrifft die Auszahlung. Weil das 3a-Guthaben beim Bezug separat und progressiv besteuert wird, fällt die Steuer höher aus, wenn du alles auf einmal beziehst. Verteilst du das Guthaben dagegen auf mehrere Konten und beziehst sie über mehrere Jahre gestaffelt, bleibt jeder einzelne Bezug kleiner – und der Steuersatz tiefer.
Als grobe Faustregel gilt: Ab etwa CHF 50’000 auf einem Konto lohnt sich ein weiteres. Wichtig ist, mehrere Konten frühzeitig zu eröffnen, denn ein bereits angespartes Konto lässt sich später nicht mehr aufteilen. Wer von Anfang an mit zwei oder drei Konten plant, spart beim späteren Bezug spürbar.
Neu ab 2026: nachträgliche Einkäufe
Seit dem 1. Januar 2026 gibt es eine wichtige Neuerung: Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a sind erstmals möglich. Wer in einem Jahr nicht den vollen Maximalbetrag eingezahlt hat, kann diese Lücke später nachträglich schliessen und damit zusätzlich Steuern sparen.
Allerdings gilt das nur für Lücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstanden sind – ältere Lücken lassen sich nicht nachzahlen. Voraussetzung ist zudem, dass der Maximalbetrag des laufenden Jahres bereits voll ausgeschöpft wurde und in beiden Jahren ein AHV-pflichtiges Einkommen vorlag. Diese Regel macht die 3a noch flexibler – gerade für Jahre mit knappem Budget, die man später ausgleichen möchte.
Häufiger Fehler und Umsetzung
Der häufigste Fehler ist, die Einzahlung aufs Jahresende zu verschieben oder ganz zu vergessen. Wer früh im Jahr einzahlt, lässt das Geld länger steuerfrei wachsen; wer es vergisst, verschenkt die Ersparnis ganz.
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Allgemeine Finanzbildung · keine individuelle Beratung · Stand: 2026-06-02
