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13. Monatslohn: schlau einsetzen statt verpuffen

Der 13. Monatslohn ist ein zusätzlicher Monatslohn (meist im November/Dezember, teils halbiert im Juni) – vertraglich üblich, voll AHV- und steuerpflichtig. Wer ihn im Voraus verplant, finanziert damit Steuern, Prämienrabatt oder die Säule 3a.

Von Leutrim MiftarajGründer von BudgetHub, MSc Innovation Management (FFHS)

So funktioniert er

Kein Gesetz schreibt ihn vor, aber die meisten Verträge und GAV kennen ihn. Pro rata bei Ein-/Austritt unter dem Jahr; er zählt als normaler Lohn – keine Sonderbesteuerung.

Die kluge Verwendung

Plane das Jahr mit 12 Löhnen und gib dem 13. VOR der Auszahlung eine Aufgabe: Steuerrechnung, Jahresprämie der Krankenkasse (oft mit Rabatt), 3a-Auffüllung oder Ferienkasse. So verpufft er nicht im Dezember-Konsum.

Im Budget sichtbar machen

Als erwartete Einnahme erfassen – dann verzerrt der Dezember deine Monatswerte nicht.

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Häufige Fragen

Ist der 13. Monatslohn in der Schweiz obligatorisch?+

Nein, gesetzlich nicht – aber in den meisten Arbeitsverträgen und GAV Standard. Massgebend ist dein Vertrag.

Wird der 13. Monatslohn anders besteuert?+

Nein, er ist normaler Lohn: AHV/ALV-Abzüge und Steuern fallen wie üblich an.

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